Das Gebäude der Staatskanzlei sowie das Schloss als Sitz des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern sind in Schwerin zu sehen. © dpa/picture alliance Foto: Jens Büttner

Neue Corona-Verordnung: Mit schlanken Maßnahmen in den Herbst

Stand: 01.10.2022 07:00 Uhr

Seit dem 1. Oktober gilt eine neue Corona-Landesverordnung. Sie soll bis zum 7. April 2023 gelten. Gesundheitsministerin Drese sieht Mecklenburg-Vorpommern damit gut auf die nächsten Monate vorbereitet - auch angesichts steigender Infektionszahlen.

Um durch den bevorstehenden dritten Corona-Winter zu kommen, setzen Bund und Land auf die Maskenpflicht. Diese gilt von heute an im Nah- und Fernverkehr sowie in allen medizinischen Einrichtungen. Wer Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen betritt, braucht außerdem einen Test - im besten Fall einen kostenlosen aus einem Testzentrum. Genesene und Geimpfte sind davon befreit. Der Genesenenstatus gilt derzeit für drei Monate. Als vollständig geimpft gelten ab dem 1. Oktober alle Personen mit insgesamt drei Einzelimpfungen.

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Steigende Infektionszahlen bedeuten nicht automatisch schärfere Maßnahmen

Bei einem starken Anstieg des Infektionsgeschehens kann laut Drese die Maskenpflicht auch auf Innenbereiche wie den Einzelhandel, Restaurants, Kinos oder Theater ausgedehnt werden. In weiteren Schritten sei auch wieder die Anordnung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern im öffentlichen Raum oder die Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen möglich. All dies sei aktuell aber nicht erforderlich, betonte die Ministerin.

Fokus auf Krankenhausbelegung und kritische Infrastruktur

Um die Corona-Lage zu bewerten, will die Landesregierung künftig auf die Belegung der Krankenhäuser und den Personalausfall in der kritischen Infrastruktur schauen, so Gesundheitsministerin Drese. So sei es möglich, dass trotz steigender Infektionszahlen keine zusätzlichen Maßnahmen greifen müssen.

Länder können Bundesregeln ergänzen

Die Grundlagen der neuen Verordnung bilden laut Drese das neue Infektionsschutzgesetz und die Empfehlungen des von ihr eingesetzten Expertenrats aus namhaften Medizinern des Landes. Die Länder können abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen zusätzlich Maskenpflichten für Restaurants und andere öffentlich zugängliche Innenräume verhängen oder auch im Nahverkehr, wie derzeit in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben.

Keine Corona-Ampel mehr

Reisebeschränkungen, Schulschließungen oder strenge Kontaktverbote soll es nicht mehr geben. Die Ampelregelung mit der stufenweisen Anwendung schärferer Vorschriften je nach Infektionslage und Auslastung der Intensivbetten gehört in Mecklenburg-Vorpommern der Vergangenheit an. Die Eigenverantwortung der Bürger erhält nach Angaben Dreses mehr Gewicht.

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Dieses Thema im Programm:

Nordmagazin | 01.10.2022 | 07:00 Uhr

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