Neubrandenburg: Haftbefehl nach Tod eines Babys gegen Vater
Nach dem Tod eines Babys in Neubrandenburg hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Vater eingeleitet. Dabei geht es um Körperverletzung mit Todesfolge, so die Staatsanwaltschaft.
Der 29-jährige Mann wurde festgenommen. "Im Laufe der zur Todesursache aufgenommenen Ermittlungen hat sich gegen den 29-jährigen Vater des Kindes der dringende Tatverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge ergeben", sagte Oberstaatsanwältin Beatrix Heuer. Das Amtsgericht hat einen Haftbefehl gegen den Mann erlassen - wegen Fluchtgefahr.
Säugling vergangene Woche in Klinik gebracht
Die Hintergründe und Motive für die Tat sind derzeit noch unklar. "Weitere Angaben zu einzelnen Ermittlungsergebnissen sind mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen als auch im Hinblick auf die gerade aufgenommenen Ermittlungen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich", hieß es in dem Statement weiter. Das Kind war laut Neubrandenburger Staatsanwaltschaft am Wochenende im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen, weil es Anzeichen für ein Fremdverschulden gegeben habe, beziehungsweise ein solches nicht ausgeschlossen werden könne. Die Todesursache sollte unter anderem eine Obduktion klären.
Keine weiteren Informationen
Vom Landkreis hieß es, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft handelt. Man könne daher keine näheren Angaben über die Familie machen, zum Beispiel, ob die Familie vom Jugendamt betreut wurde oder ob es weitere Kinder gibt. "Das Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erteilt, wie in der Vergangenheit auch, prinzipiell keine Auskünfte zu laufenden Ermittlungsverfahren", sagte Nils Carl Henke, Pressereferent des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.