Nachlassstundung verlängert: Nord Stream 2 AG entgeht Konkurs
Schweizer Gerichte haben einer erneuten Verlängerung der Nachlassstundung für die insolvenzgefährdete Nord Stream 2 AG zugestimmt. Damit können Gläubiger bis Januar kein Geld von der AG eintreiben.
Das Kantonsgericht im Schweizer Kanton Zug hat entschieden, die Nachlassstundung für die Nord Stream 2 AG erneut zu verlängern und der AG damit weiteren Aufschub bei der Auszahlung ihrer Gläubiger zu gewähren. Diese können nach der Entscheidung bis mindestens Januar kein Geld von der AG eintreiben. Es ist bereits die zweite Nachlassstundung, die der AG mit Sitz in Zug gewährt wird. Seit März 2022 ist offiziell bekannt, dass der Nord Stream 2 AG die Insolvenz droht.
Massive Zahlungsschwierigkeiten durch Sanktionen
In der Schweiz wird eine solche Nachlassstundung dann gewährt, wenn entweder ausreichend Vermögen vorhanden ist oder Aussicht auf Einigung mit den Gläubigern besteht. Die Nord Stream 2 AG hat massive Zahlungsschwierigkeiten. Anlass dafür sind die verhängten Sanktionen wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Nach Angaben einer Sprecherin der Verwalterfirma Transliq mit Sitz in Bern ist die Nord Stream 2 AG weiterhin aktiv, wie viele Mitarbeiter dort noch arbeiten, ließ sie offen. In den kommenden sechs Monaten kann Transliq weitere Sanierungsmöglichkeiten für die AG prüfen. Die nun geltende Frist für die AG läuft am 10. Januar 2023 aus.