Mindestlohn soll auf 12,41 Euro steigen: Kritik aus MV
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang 2024 um 41 Cent auf zunächst 12,41 Euro pro Stunde steigen. Bei NDR MV Live kritisierte der Sozialverband VdK die Erhöhung als "zu wenig".
Der Landes-Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, Rainer Boldt, sagte bei NDR MV Live: "Eine Anhebung um nur rund 3 Prozent ist vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationsrate zu wenig. Auch die zweite Stufe, die dann 2025 auf 12,82 Euro gehen soll, ist für die Betroffenen insgesamt ein deutlich zu geringer Schritt." Boldt betonte, dass gerade die unteren Lohngruppen einen großen Teil ihres Einkommens unmittelbar in den Konsum investierten und sie damit wesentliche Träger des Wachstums in Deutschland seien.
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll Anfang 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro pro Stunde steigen. Dies hatte am Montag die Mindestlohnkommission aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vorgeschlagen. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze demnach zum 1. Januar 2025 nochmals um 41 Cent, also auf 12,82 Euro, angehoben werden. Die Empfehlung wurde erstmals nicht einvernehmlich getroffen. Die Arbeitnehmervertreter sind gegen die in ihren Augen viel zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt. Der Vorschlag muss noch vom Arbeitsministerium per Verordnung verbindlich gemacht werden. Dies gilt nach einer Ankündigung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als sicher.
Arbeitgeber verweisen auf die deutliche Anhebung im Oktober 2022
Sven Müller, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern ist hingegen zufrieben. "Die Kommission hat gewisse Kriterien zu berücksichtigen. Das sind einerseits die Tarifsteigerungen der letzten Zeit, es ist aber natürlich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit", sagte er bei NDR MV Live. Es sei keine neue Erkenntnis, dass "wir uns in gewissen Krisensituationen" bewegten. Er verwies auf die erhebliche Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro durch die Bundesregierung erst im Oktober vergangenen Jahres.
Verhandlungspositionen lagen offenbar sehr weit auseinander
Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sagte, der jüngse Beschluss sei auf ihren Vermittlungsvorschlag zustande gekommen. Die Positionen hätten „sehr weit auseinander“ gelegen. Für die Arbeitnehmerseite sagte Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dieser „Anpassung lediglich im Cent-Bereich“ habe man auf keinen Fall zustimmen können. Damit würden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust erleiden. „Das betrifft vor allem Frauen, und das betrifft vor allem Ostdeutschland.“
Arbeitgeber verteidigen ihre Verhandlungsposition
Die Arbeitgeber haben den Beschluss der Mindestlohnkommission für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns um insgesamt 82 Cent in den kommenden beiden Jahren dagegen verteidigt. "Der Beschluss liegt oberhalb dessen, was wir als Verhandlungsposition in die Verhandlungen eingeführt haben", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist, am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung - wie erwähnt - einmalig den Mindestlohn politisch festgelegt und damit ein Wahlversprechen umgesetzt. Die 12-Euro-Lohnuntergrenze gilt seit dem 1. Oktober, zuvor lag sie bei 10,45 Euro pro Stunde. Die Arbeitgeber hatten den Eingriff des Staates in die Lohngestaltung schon damals scharf kritisiert.