MV: Keine Fristverlängerung für Grünlandbewirtschaftung
Der Bauernverband wollte eine Ausnahmeregelung: Mit einem Antrag sollte erreicht werden, dass Landwirte auch nach dem 1. März auf ihre Dauergrünlandflächen fahren dürfen, um diese zu walzen oder zu striegeln. Dies war in den vergangenen Wochen oft nicht möglich, da die Böden dafür zu nass waren. Laut Landwirtschaftsministerium in Schwerin bleibt die Frist "1. März" aber unverrückbar. Grünlandflächen sind wichtige Lebensräume für Vögel und Amphibien. Einige haben bereits mit dem Brüten begonnen. Auch Kröten sind schon unterwegs zu ihren Laichgewässern.