Mehrere bunte Holzmännchen mit einem Corona-Virus-Icon auf der Brust © Colourbox Foto: -

Diese Corona-Regeln gelten in MV weiterhin

Stand: 01.03.2023 09:07 Uhr

Fünf Wochen früher als geplant ist am Dienstag die Corona-Schutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern ausgelaufen. Seit dem Erlass der ersten Corona-Schutzverordnung am 17. März 2020 regelte sie demnach insgesamt 1.078 Tage das Leben im Nordosten auf Landesebene.

Aufgrund der stabilen Infektionslage hat das Kabinett am 28. Februar das vorzeitige Ende der Landesverordnung beschlossen. Mit Märzbeginn sind dann nur noch die Corona-Schutzmaßnahmen und verbliebenen Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetztes (IfSG) gültig, das noch bis zum 7. April 2023 inkraft ist. Es gilt als wahrscheinlich, dass es danach nicht verlängert wird. Grund ist die stabile Infektionslage in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die Test- und Maskenpflichten in medizinischen Einrichtungen fallen für Mitabeitende, Bewohner und Bewohnerinnen in Pflegeheimen beispielsweise weg.

Maskenpflichten und Isolationspflicht bereits ausgelaufen

Bundesweit galt bis zum 2. Februar eine FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Regionalbahnen weggefallen. Kurz danach, am 12. Februar fiel auch die Isolationspflicht bei Covid-Infektion in MV. Anstelle des Öffentlichen Gesundheitsschutzes ist der individuelle Gesundheitsschutz getreten.

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