Landräte in MV verweigern Auskunft zu Nebeneinnahmen
Die sechs Landräte in Mecklenburg-Vorpommern verweigern Auskünfte zur Art und Höhe ihrer Nebenverdienste. Sie zeigen sich offen für mehr Transparenz - wenn diese auch für andere gilt.
Anders als ihre Kollegen in Schleswig-Holstein wollen die Landräte in Mecklenburg-Vorpommern nicht offenlegen, wie viel sie für Nebentätigkeiten bekommen. Auf Anfrage des NDR wurden keine Zahlen genannt. Zu Jahresbeginn haben die Landräte - drei gehören der SPD und drei der CDU an - eine Gehaltserhöhung um durchschnittlich 500 Euro auf fast 11.000 Euro bekommen. Sie stiegen eine Besoldungsgruppe nach oben. Während die Gehaltsstufen für Landräte öffentlich nachzulesen sind, bleibt geheim, wie viel sie nebenbei verdienen - zum Beispiel in kommunalen Aufsichtsräten oder in den Verwaltungsgremien der Sparkassen.
Landkreistag: Transparenzpflicht auch für andere
Der Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte, Heiko Kärger (CDU), beispielsweise sitzt in der Spitze von drei Sparkassen-Gremien. Sie zahlten den Mitgliedern 2021 insgesamt gut 90.000 Euro aus. Kärgers Anteil ist nicht bekannt. Im Auftrag der Landräte erklärte der Landkreistag gegenüber dem NDR, anders als etwa für Bundestagsabgeordnete bestehe keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte. Generell sei man offen für mehr Transparenz, sie müsse dann aber auch für andere Amts- und Mandatsträger gelten. Die Landräte werden in Mecklenburg-Vorpommern jeweils für sieben Jahre direkt gewählt.
Forderung nach mehr Transparenz
Als Reaktion auf die Weigerung der Landräte fordert der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern (BdSt MV) das Land auf, mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften von Landräten und Bürgermeistern kreisfreier Städte herzustellen. "Eine Offenlegung von Vergütungen, wie es sie bereits in Schleswig-Holstein gibt, wäre ein Anfang", erklärte die stellvertretende Landesvorsitzende des BdSt MV, Diana Behr. Da die Besoldung der Landräte aus Steuergeld finanziert wird, sollten die Steuerzahler erfahren, was die gewählten Vertreter zusätzlich - etwa aus ihrer Tätigkeit in Aufsichtsgremien - erhalten, so Behr weiter.