Haftstrafe für Ex-Pflegeheimbetreiberin: OLG lehnt Revision ab
Die frühere Leiterin von zwei Pflegeheimen in Krakow am See (Landkreis Rostock) muss ihre Haftstrafe antreten. Das Oberlandesgericht hat das Urteil über vier Jahre Gefängnis bestätigt, das das Landgericht Rostock gegen die Frau verhängt hatte.
Wegen Freiheitsberaubung in zehn - teilweise schweren - Fällen hatten die Rostocker Richter die Angeklagte im vergangenen Juni schuldig gesprochen. Sie hatte nach Überzeugung des Gerichts mehrere der meist demenzkranken Bewohner ihrer beiden Unterkünfte vernachlässigt und deren Freiheiten eingeschränkt. So seien etwa schon spätnachmittags die Haustüren abgeschlossen worden und nachts Patienten immer wieder ohne Betreuung sich selbst überlassen geblieben.
OLG lehnt Revision ab
Besuche waren demnach nur nach Anmeldung möglich. Die hygienischen Zustände in den Häusern waren mangelhaft und die medizinische Versorgung der Bewohner ließ zu wünschen übrig. Vier Jahre Gefängnis lautete das Urteil des Landgerichts. Die Angeklagte versuchte, es anzufechten. Wie eine Sprecherin des Landgerichts sagte, hat der Bundesgerichtshof die Revision nun aber abgelehnt.
Hinweis der Redaktion: Wir hatten zunächst berichtet, der Bundesgerichtshof habe die Revision abgelehnt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.