Härtefallfonds für DDR-Renten: Bedürftige können Anträge stellen
Bedürftige mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten können jetzt eine Einmalzahlung aus einem Härtefallfonds beantragen. Das betrifft Menschen aus der "Ost-West-Rentenüberleitung", jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.
2.500 Euro sind vorgesehen, einmalig als Ausgleich für verlorene Rentenansprüche, die bei der Wiedervereinigung nicht ins bundesdeutsche System übernommen wurden. Geld aus dem Härtefallfonds gibt es allerdings nur für diejenigen, die momentan an der Armutsgrenze leben. Konkret heißt das, Rentner die zum Stichtag 1. Januar 2021 einen Rentenbetrag unter 830 Euro erhalten haben, so das Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern. In den neuen Bundesländern gilt das für alle Personengruppen, in den alten Bundesländern nur für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.
Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:
- Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
- Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung mindestens vier Jahre aufgegeben hatten,
- Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren in der Carbochemie/Braunkohleveredelung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
- nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger, ununterbrochener Ehe,
- Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte "Ballettrente"),
- Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
- jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.
Kritik der Linken und von Betroffenen-Verbänden
Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zeigt sich zufrieden: "Nach vielen Jahren ist es endlich gelungen eine Lösung zu finden. Wir wissen, dass damit bei den Betroffenen nicht alle Erwartungen erfüllt werden können." Kritik kam dagegen von der Linken: 90 Prozent der Menschen mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten leer ausgehen würden. Der Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dietmar Bartsch sagte im Gespräch mit NDR MV Live: "2023 sind viele der Betroffenen nicht mehr unter den Lebenden, das ist schlimm genug. Aber man muss den Druck aufrecht erhalten. Wir werden in dieser Frage noch mal einen Antrag in den Bundestag einbringen. Ich bin der Auffassung, hier kann nicht das letzte Wort gesprochen sein".
Härtefallfonds umfasst rund 500 Millionen Euro
Die Länder können der Stiftung bis 31. März 2023 beitreten, wenn sie hälftig ihren finanziellen Anteil einbringen und damit die Leistung um 2.500 Euro erhöhen. Bisher hat sich nur Mecklenburg-Vorpommern öffentlich festgelegt, Geld beizusteuern. Gibt es eine solche Landesbeteiligung, wächst die Auszahlung für Berechtigte in diesen Ländern von 2.500 auf 5.000 Euro.
In Mecklenburg-Vorpommern könnten nach einer Schätzung des Sozialministeriums rund 9.100 Menschen einen Anspruch haben. Davon sind rund 7.200 Rentner, etwa 1.300 Kontingentflüchtlinge und etwa 540 Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen. Die Antragsfrist endet am 30. September.