Greifswald: Drei Jahre Haft für Attacke gegen Polizisten
Bei einem Einsatz vor einem Greifswalder Nachtclub ist im September ein Polizist schwer verletzt worden. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren.
Der 24-Jährige wurde am Amtsgericht Greifswald wegen der gefährlichen Körperverletzung sowie wegen des zweifachen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor acht Monaten einen Polizisten vorsätzlich zu Fall gebracht hat. "Gewalt gegen Polizisten, das geht gar nicht", sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Zugleich erließ das Gericht einen Haftbefehl, da Fluchtgefahr bestehe. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten beantragt.
Angeklagter bestreitet vorsätzlichen Angriff
Der angeklagte Mann mit syrischer Staatsbürgerschaft hatte den Vorwurf eines gezielten Angriffs während der Verhandlung bestritten und sein Verteidiger der Darstellung von Staatsanwaltschaft und Zeugen widersprochen. Demnach habe es sich um einen Unfall gehandelt, bei dem der Angeklagte den Beamten nicht verletzen wollte. Die Verteidigung hatte demnach eine Bewährungsstrafe wegen maximal fahrlässiger Körperverletzung gefordert.
Wegen Hirnblutung notoperiert
Nach einer Rangelei in einem Greifswalder Nachtclub im September vergangenen Jahres soll er dem Polizisten mit einem Judogriff ein Bein gestellt haben. Dadurch sei der damals 60-Jährige gestürzt und mit dem Kopf auf die Straße geprallt. Zeugen beschrieben im Prozess vor Gericht, der junge Mann sei plötzlich gezielt mit der Schulter gegen die Hüfte des Beamten gelaufen, habe ihn an den Beinen umfasst und zu Fall gebracht. Der 60-jährige Beamte wurde zunächst wegen einer Platzwunde behandelt. Später verlor er das Bewusstsein, lag längere Zeit im Koma und musste mehrfach, unter anderem wegen einer Hirnblutung notoperiert werden. Ärzten zufolge ist der Beamte noch immer schwer beeinträchtigt. Er gehe am Rollator, habe Probleme beim Sprechen und sei nach Einschätzung der Mediziner zu 80 Prozent behindert. Zur Verhandlung wurden insgesamt sieben Zeugen und ein medizinischer Sachverständiger geladen.