Erneut mehr Kleine Waffenscheine in MV
In Mecklenburg-Vorpommern besitzen immer mehr Menschen den Kleinen Waffenschein. Die Gewerkschaft der Polizei bezeichnete den Trend als beunruhigend.
Die Zahl der registrierten kleinen Waffenscheine ist erneut gestiegen. Bis Ende 2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 14.145 erfasst. Das sind 850 mehr als im Vorjahr. Seit Jahren steigt die Zahl, vor sechs Jahren waren noch rund 9.000 Waffen dieser Kategorie im Umlauf. Den steigenden Trend zu Reizgas-, Schreckschuss- und Signalwaffen beobachtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit Sorgen. Ihr Landesvorsitzender Christian Schumacher sieht in der Zunahme Indizien für mehr Angst in der Bevölkerung. Im Interview mit NDR MV Live verweist Schumacher auf die Notwendigkeit einer leistungsstarken Polizei, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
Ausgabe an Bedingungen geknüpft
Das Mitführen von Reizgas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist ohne den Kleinen Waffenschein in Deutschland verboten. Um einen Kleinen Waffenschein zu bekommen, muss man 18 Jahre alt sein und kann dann den Schein gegen eine Gebühr beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Laut Waffengesetz müssen Antragsteller über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen und persönlich geeignet sein. Unter anderem dürfen sie nicht rechtskräftig verurteilt worden sein oder im Verdacht stehen, Waffen oder Munition missbräuchlich zu verwenden oder gar einer verfassungsfeindlichen Partei anzugehören. Zudem müssen sie geschäftsfähig sein und weder alkohol- oder drogenabhängig, noch psychisch krank sein.
Der Landkreis, bei dem der Kleine Waffenschein beantragt werden kann, holt sich für gewöhnlich bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und dem Verfassungsschutz Auskünfte ein. In einem Waffengeschäft muss der Interessent einer Schreckschusswaffe dem Händler allerdings nur nachweisen, das er 18 Jahre alt ist. Solange er die Waffe nur zu Hause aufbewahrt, muss sie nicht registriert werden.
Gefahr von Schreckschusswaffen
Es gibt Studien, unter anderem vom Institut für Rechtsmedizin der Freien Universität Berlin, die zeigen, dass Schreckschusswaffen schwere Schäden verursachen können, insbesondere wenn sie sehr nah am Körper abgefeuert werden. Dann können sie auch Knochen durchbrechen und sogar tödlich wirken. Wer genau und und aus welchen Gründen die Waffenscheine beantragt, ist übrigens nicht erfasst. Die Gewerkschaft der Polizei gibt zu bedenken, dass Polizisten, die zu Einsätzen gerufen werden, in Sekunden entscheiden müssen, wie sie reagieren, wenn jemand eine Waffe gezogen hat. So schnell könne niemand sehen, was das für eine Waffe ist. Gerade bei Schreckschusswaffen ist kaum ein Unterschied zu einer echten Waffe zu erkennen.