Drosten-Prozess: Geldstrafen für Camper wegen Beleidigung
Im Prozess um verbale Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz bei Wesenberg hat das Amtsgericht Waren zwei Camper zu Geldstrafen verurteilt.
Das Amtsgericht Waren hat im Prozess um verbale Anfeindungen gegen den Virologen Christian Drosten zwei Camper zu Geldstrafen in Höhe von 1.200 Euro beziehungsweise 375 Euro verurteilt. Der 49-jährige Mann beziehungsweise seine 51-jährige Ehefrau aus Berlin seien der Beleidigung, der Verleumdung und der Nötigung schuldig, befand das Gericht am Donnerstag. Sie hatten den Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz in der Nähe von Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) im Juni 2022 verbal angegriffen und ihn unter anderem als "Massenmörder" und "Verbrecher" beschimpft. Das Gericht setzte die Strafen allerdings zur Bewährung aus.
Drosten als Urlauber auf dem Zeltplatz
Drosten hielt sich während eines Kurzurlaubs mit seiner Familie auf dem Campingplatz auf. Das deutsche Ehepaar war der Meinung, dass Drosten das Leben vieler Menschen und auch das ihrer Familie maßgeblich negativ während der Corona-Pandemie beeinflusst habe. Sie konnten es nach eigener Aussage nicht glauben, dass sich der Corona-Berater der Bundesregierung auf den Campingplatz am Ellbogensee bei Wesenberg traute.
Verfahren gegen dritte Angeklagte eingestellt
Drosten hatte in dem Verfahren als Zeuge geschildert,die Beschimpfungen seien mit einem großen Hass gegen seine Person einhergegangen. Der 49-Jährige hatte laut Anklage zudem Fotos von Drosten ohne dessen Einwilligung in einem Internet-Forum veröffentlicht. Gegen eine dritte Angeklagte wurde das Verfahren im Laufe des Prozesses wegen Geringfügigkeit eingestellt.