Deutsch-polnische Grenze: Bundespolizei stellt illegale Böller sicher
Die Bundespolizei hat während der Weihnachtsfeiertage bei Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze kiloweise illegale Pyrotechnik sichergestellt. In drei Fällen wurden Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet.
In einem Fall bei Ladenthin im Landkreis Vorpommern-Greifswald wurden die Beamten im Mietwagen zweier Männer im Alter von 31 und 34 Jahren fündig. Der Kofferraum des Wagens war demnach randvoll mit Pyrotechnik, für die eine Erlaubnis nötig ist. Diese konnten die Männer aber nicht vorlegen. Das sichergestellte Feuerwerk hat eine Explosivmasse von 15,4 Kilogramm. Zum Vergleich: Ein Batteriefeuerwerk darf laut Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung maximal 500 Gramm Explosivstoffmasse und ein Knallkörper maximal sechs Gramm enthalten.
Keine Erlaubnis für Pyrotechnik
In Pomellen fanden die Beamten im Kofferraum eines 40 Jahre alten Autofahrers Feuerwerksbatterien der erlaubnispflichtigen Kategorie F3 mit einer Gesamtnettoexplosivmasse von knapp einem Kilogramm. Auch hier konnte der Mann eine Erlaubnis für die Pyrotechnik nicht vorweisen. Ebenfalls sichergestellt wurde diverse Pyrotechnik bei einer 39-Jährigen. Auch diese Böller sind in Deutschland verboten.
Strenge Regeln
Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Wer beispielsweise Feuerwerk der Kategorie 3 einführen will, muss mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist. Außerdem dürfen laut Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung Privatpersonen Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 mit nur maximal ein Kilogramm an Nettoexplosivstoffmasse in einem bewohnten Raum lagern.