Brutsaison der Vögel startet: Regeln zum Pflanzenschnitt
Mit dem Monat März beginnt in Deutschland die Brutsaison der Vögel. Deshalb dürfen Bäume, Hecken und Sträucher von heute an nicht mehr gefällt oder stark zurückgeschnitten werden.
Ab heute dürfen in Deutschland keine Bäume, Hecken und Sträucher mehr gefällt oder stark zurückgeschnitten werden. Das Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt und gilt jedes Jahr vom 1. März bis einschließlich September. Es gilt unabhängig vom Standort, also sowohl in der freien Landwirtschaft als auch in privaten Gärten und auf anderen Grünflächen. Mit der Vorschrift sollen heimische Tiere geschützt werden, die etwa in Hecken leben und brüten. Dazu zählen Vögel, kleine Säugetiere und Amphibien. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt
Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, dürfen in dieser Zeit nicht gefällt werden. Das Schnittverbot bezieht sich auch auf Schilf und Rohrkolben, die an Ufern wachsen. Sie sind Lebensraum für viele Libellen- und Vogelarten. So baut beispielsweise der Rohrsänger sein Nest in den Halmen. Nur schonende kleine Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung von Pflanzenzuwachs oder der Gesunderhaltung von Bäumen sind erlaubt. Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle, wenn beispielsweise Gehölze am Straßenrand die Verkehrssicherheit behindern.