"Balkonkraftwerke" für Mieter: Hürden für Genehmigung sind hoch
MV fördert Mini-Solaranlagen mit einem Zuschuss von 500 Euro. Doch manche Vermieter bauen hohe Hürden auf. So kann die Installation trotzdem klappen.
18.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern könnten eine Förderung für ein sogenanntes Balkonkraftwerk erhalten. Beim Umweltministerium sind bislang aber nur 1.700 vollständige Anträge für Balkonkraftwerke eingegangen. Lediglich 200 kamen von Mietern - dabei sollten sie die Hauptzielgruppe der Landesmittel sein. Aus Sicht von Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW*), liegt das vor allem an den hohen technischen Hürden für die Installation eines Balkonkraftwerkes: "Mieter müssen bei der Installation technischer Anlagen einige gesetzliche Regelungen berücksichtigen. Das hat dazu geführt, dass ein großer Teil jener, die so etwas vorhatten, davon wieder Abstand genommen haben."
Genehmigung des Vermieters vorab einholen
Wichtig sei, dass Mieter vor einer Installation die Zustimmung ihres Vermieters einholen. Üblicherweise sei im Mietvertrag vereinbart, dass eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon immer der Zustimmung des Vermieters bedarf, und es liege anschließend im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch des Mieters zustimmt, so Breitner. Der Verbandschef betont aber auch: "Grundsätzlich lehnen Wohnungsunternehmen die Installation eines Solaranlage auf dem Balkon nicht ab."
Checkliste für Balkonkraftwerke
Die Voraussetzungen, unter denen ein Balkonkraftwerk von den Vermietern in MV genehmigt wird, ähneln sich nach NDR Recherchen. Im Detail können sie jedoch abweichen und müssen individuell erfragt werden. Eine besonders umfangreiche Checkliste hat etwa die WIRO zusammengestellt. Die Rostocker Wohnungsgesellschaft erwartet:
- ein Datenblatt mit dem Nachweis des CE-Kennzeichens
- die Bestätigung einer Fachfirma zur fachgerechten Elektroinstallation
- die Installation einer Einspeise-Steckdose auf dem Balkon
- den Nachweis der Anmeldung unter der Adresse www.marktstammdatenregister.de
- einen Nachweis zur Anmeldung beim Netzbetreiber
- eine Fotodokumentation mit der installierten Anlage mit Außenansicht, Balkonansicht und Montage
- den Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- den Nachweis der Tragfähigkeit der Balkonbrüstung inkl. Balkongeländer.
Hohe Kosten und bürokratische Hürden
Die Kosten für die Schaffung der Voraussetzungen sowie für die Installation liegen bei den Mietern. Diese kämen zu den Anschaffungskosten der Anlage von etwa 600 bis 1.000 Euro hinzu. Trotz aller Hürden seien bei der WIRO bislang 16 Anträge eingegangen, so ein Sprecher. Bislang sei aber noch keiner der Anträge genehmigt worden, weil alle Unterlagen noch unvollständig seien.
Die Vermieter prüfen zudem, ob Nachbarn sich durch eine Anlage geblendet fühlen könnten oder ob eine Installation das Erscheinungsbild eines Wohnhauses verändern könnte. Auch in solchen Fällen bliebe die Genehmigung des Balkonkraftwerkes aus, heißt es von verschiedenen Vermietern.
Die Rostocker Wohnungsgenossenschaft Warnow teilt auf Nachfrage mit, dass von fünf Interessenten drei ihr Interesse angesichts der Gesamtkosten und bürokratischen Hürden wieder zurückgezogen haben. Zwei Anlagen wurden genehmigt und eine davon ist bereits in Betrieb gegangen.
* Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt nach eigenen Angaben in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen.