Bundestrojaner ist einsatzbereit
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine neue Software zum Ausspionieren von Computerprogrammen fertiggestellt. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke) hervor, die NDR Info vorliegt. In der Antwort des Innenministeriums heißt es, das neue Programm sei ab sofort "einsatzbereit".
Die neue Spähsoftware erlaubt es, Ermittlern mehrere Programme gleichzeitig auf dem Computer eines Verdächtigen zu überwachen. Der so genannte Staatstrojaner wird beispielsweise per E-Mail oder USB-Stick auf dem Rechner Verdächtiger installiert. Anschließend können Kriminalbeamte unter anderem Skype sowie Mail- und Chatprogramme des Computers über das Internet überwachen.
Umstrittende Online-Durchsuchungen
Diese Online-Durchsuchung ist politisch hochumstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Einsatz von Überwachungssoftware in einem Urteil aus dem Jahr 2008 enge Grenzen gesetzt. Demnach muss eine konkrete Gefahr für ein hohes Rechtsgut bestehen, also Hinweise auf zum Beispiel Mord, Terroranschläge oder Geiselnahme, ehe Spähsoftware zum Einsatz kommen darf. Darüber hinaus muss die Online-Durchsuchung durch einen Richter angeordnet werden. Zudem muss der Schutz persönlicher Daten gewährleistet werden.
In der Antwort der Bundesregierung heißt es weiter, das BKA habe eine zweite Späh-Software beinahe fertiggestellt. Sie soll für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden. Bei der Quellen-TKÜ wird lediglich ein Computer-Programm ausgeforscht, somit lassen sich gezielt Emails oder Telefonate abfangen. Die richterlichen Hürden für diese Form des Staatstrojaners fallen entsprechend niedriger aus. Wann der zweite Trojaner fertiggestellt ist, geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Derzeit stünden noch ausführliche Softwareprüfungen sowie die Prüfung des Quellcodes an, heißt es.
Eine selbstentwickelte Spionage-Software
Das BKA hatte über Jahre hinweg die Überwachungs-Software privater Anbieter genutzt. Diese verfügt in der Regel über Anwendungs-Möglichkeiten, die weit außerhalb des gesetzlichen Rahmens liegen. Als der Chaos Computer Club (CCC) im Jahr 2011 eine detaillierte Analyse einer solchen Software veröffentlichte, hatte dies eine politische Debatte um den Staatstrojaner ausgelöst. Der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte daraufhin dem BKA den Auftrag erteilt, selbst eine Spionage-Software zu entwickeln.
Transparenz gefordert
NDR, WDR und SZ haben unlängst berichtet, dass das Innenministerium eine neue IT-Richtlinie eingeführt hat. Softwarefirmen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, müssen demnach bestätigen, dass sie vertrauliche Daten nicht an ausländische Geheimdienste weitergeben. Ob diese "No-Spy-Garantie" im konkreten Fall auch des umstrittenen US-Spionageunternehmens CSC abgegeben wurde, bleibt unklar.
Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums mit, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass "die Firma CSC Deutschland Solutions GmbH als selbstständige Gesellschaft vertrauliche Informationen aus Vertragsbeziehungen mit Geschäftsbereichsbehörden des BMI an ihre US-amerikanische Konzernmutter weitergegeben". Dies sei auch von CSC schriftlich bestätigt worden.
Hunko fordert von der Bundesregierung "hundertprozentige Transparenz" im Umgang mit den Staatstrojanern. Insbesondere müssten alle Details zu den "Herstellern und zur Funktionsweise der genutzten Anwendungen" offengelegt werden.