VW geht es nicht um Aufklärung
VW ist im Streit um einen externen Sonderprüfer im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hält die Argumente des Konzerns für eine Ablehnung einer solchen Prüfung für zu vage. Das Unternehmen befürchtet durch den Prüfbericht Nachteile für die weltweit tausenden Prozesse gegen VW. Der Sonderermittler, ein Wirtschaftsprüfer aus Düsseldorf, soll zur Aufklärung der Dieselaffäre beitragen.
Ein Kommentar von Peter Hornung, NDR Info
Das nennt man dann wohl krachende Niederlage. Volkswagen hat versucht, mit einer Batterie von Grundrechtsartikeln im letzten Moment zu verhindern, dass ein Sonderprüfer Licht ins Dunkle bringt und die Frage klärt, inwieweit Vorstand und Aufsichtsrat ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Dieselaffäre verletzt haben könnten. Eben noch war die Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung des Sonderprüfers ein Mittel, um auf Zeit zu spielen. Jetzt hat Karlsruhe einen Eilantrag gegen die Prüfung abgelehnt. Der damit beauftragte Wirtschaftsprüfer aus Düsseldorf kann also schon in Kürze anfangen, und Volkswagen hat plötzlich größtes Interesse daran, dass das Bundesverfassungsgericht schnell über die Beschwerde selbst entscheidet. Nur so könnte der Sonderprüfer auch nach Aufnahme seiner Arbeit noch gestoppt werden. Aber eine schnelle Entscheidung scheint wenig wahrscheinlich: Karlsruhe wird sich nicht drängen lassen. Und genauso wenig wahrscheinlich ist, dass die endgültige Entscheidung für VW günstig ausfallen wird.
Gericht machte Argumente von VW öffentlich
Denn die Verfassungsrichter haben in der Ablehnung des Eilantrages bereits klar gemacht, was sie von den Argumenten des Autokonzerns halten: nicht viel. VW hatte vorgetragen, was einer Aufklärung seiner Meinung nach entgegensteht: weltweit tausende Prozesse, bei denen Anleger Ansprüche in Höhe von rund neun Milliarden Euro geltend machen. Wolfsburg fürchtet Prozessrisiken. Schließlich würden Kläger erst einmal warten, was bei der Sonderprüfung herauskomme. Vergleiche würden deshalb ungleich teurer, sagt VW. Das aber überzeugte das Verfassungsgericht nicht. Spannend ist die jetzige Entscheidung, weil das Gericht die Argumente Volkswagens öffentlich gemacht hat. Und siehe da, es geht dem Unternehmen nicht um Aufklärung, sondern ums Geld.
VW heuchelt Aufklärungswillen
Es soll eben nicht alles auf den Tisch, wie Ex-VW-Chef Winterkorn 2015 noch großspurig angekündigt hat - und wie es seither immer wieder hieß. Das alles konnte man sich bisher schon denken. Jetzt haben wir es aber auch schriftlich: Es geht VW darum, den Schaden für das Unternehmen möglichst gering zu halten. Koste es, was es wolle. Aus Unternehmenssicht ein nachvollziehbares Ziel. Aber dann sollte man auch nicht Aufklärungswillen heucheln. Der Volkswagen-Konzern sollte schleunigst darüber nachdenken, ob er die Öffentlichkeit weiterhin an der Nase herum führen will - mit noch größerem Rufschaden. Oder er besinnt sich eben doch noch - und trägt wirklich zu einer Aufklärung dieses Skandals bei.