Ab 1. August 2023 tritt eine Sammlung von Verordnungen in Kraft, die das Recycling von alten Baustoffen erleichtern soll. Sie können dann bundesweit wiederverwendet werden, die Genehmigungsverfahren werden vereinfacht. Doch ein wichtiger Punkt bleibt in dieser Mantelverordnung ungeregelt - und das stellt die Bauwirtschaft vor große Probleme.