Frist für Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar ab
Viele Grundstücks- oder Immobilienbesitzer sind damit überfordert. Wer sie nicht zeitig abgibt, wird zunächst vom Finanzamt erinnert.
Viele Grundstücks- oder Immobilienbesitzer sind damit überfordert. Wer sie nicht zeitig abgibt, wird zunächst vom Finanzamt erinnert.