Wegen einer neuen EU-Verordnung müssen Bahnunternehmen bei Ausfällen und Verspätungen keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn "außergewöhnliche Umstände" der Grund sind.
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Eine Entlastung sei "nicht feststellbar". Mit dem Konzept wollte die Arbeitnehmerseite Werksschließungen verhindern. mehr