Corona-Eindämmungsverordnung in Hamburg läuft aus
Knapp 80 Mal wurde sie verändert und verlängert - jetzt ist nach fast drei Jahren Schluss: Die Corona-Eindämmungsverordnung in Hamburg tritt mit Ablauf des 31. Januar außer Kraft. Das bedeutet: Zum 1. Februar gibt es keine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mehr und auch keine fünftägige Isolationspflicht für Corona-Infizierte.
Nach Angaben des Senats hat sich die Infektionslage in den vergangenen Wochen weiter entspannt. Die Infektionszahlen seien rückläufig. Hinzu kämen eine sehr hohe Impfquote in der Hansestadt und ein großer Immunschutz innerhalb der Bevölkerung. "Nach fast drei Jahren Pandemie befinden wir uns nun in einer neuen Phase, in der wir vor allem auf die Eigenverantwortlichkeit der Hamburgerinnen und Hamburger setzen", sagte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD).
Im Gesundheitswesen bleibt Maskenpflicht
Allerdings fallen nicht alle Corona-Maßnahmen: Weiterhin gelten Regelungen, die das Infektionsschutzgesetz des Bundes festlegt. Dazu zählen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Arztpraxen und Krankenhäusern. Und wer als Besucher oder Besucherin in ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim will, muss weiterhin negativ getestet sein.
Das Coronavirus sei nicht gänzlich verschwunden, so Schlotzhauer. Sie halte eine Impfung weiterhin für den besten Schutz vor einer schweren Erkrankung. "Dort, wo es räumlich eng ist oder sehr viele Menschen zusammenkommen, hilft das Tragen einer Maske, das Ansteckungsrisiko deutlich zu senken", sagte die Gesundheitssenatorin.