Die Hamburger Alsterfontäne sprudelt am 28. April 2022. © picture alliance/dpa Foto: Marcus Brandt

Wieder erlaubt: Alsterfontäne und Beleuchtung von Baudenkmälern

Stand: 26.04.2023 16:40 Uhr

Die Stadt Hamburg will weiter Energie sparen. Der 25-Punkte-Plan des Senats wird bis auf wenige Ausnahmen weitergeführt, wie der Senat am Mittwoch mitteilte. Zu den Ausnahmen zählt die Alsterfontäne: Sie darf ebenso wieder in Betrieb genommen werden, wie die Beleuchtung von Baudenkmälern.

Der Senat hatte die Maßnahmen im öffentlichen Bereich im vergangenen August erlassen. Hintergrund war die drohenden Mangellage bei der Gasversorgung.

Wassertemperatur in Schwimmbädern bleibt reduziert

Laut Umweltbehörde sollen insbesondere die Maßnahmen des 25-Punkte-Plans in der Verwaltung wie beispielsweise die Einstellung der Warmwasserbereitstellung fortgeführt werden, mit Ausnahme von Warmduschen. Die Temperaturabsenkung bei Bäderland in den Außenbecken der Ganzjahresschwimmbäder bleibe auf 25 Grad reduziert, hieß es.

Baudenkmäler dürfen angestrahlt werden

Neben der Alsterfontäne dürfen auch der Brunnen und der Geysir im Inselpark und die Wasserspiele sowie die Wasserlichtorgel in Planten un Blomen wieder in Betrieb genommen werden. Es werde aber eine zeitliche Befristung grundsätzlich bis 22 Uhr empfohlen, hieß es. Brunnen dürfen generell wieder in Betrieb genommen werden. Die Beleuchtung in Parks, Wegen, Grünanlagen und öffentlichen Gebäuden darf wieder eingeschaltet werden. Baudenkmäler dürfen wieder angestrahlt werden.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 26.04.2023 | 15:00 Uhr

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