Weniger abgeschleppte Autos, aber mehr Einnahmen für Hamburg

Stand: 16.08.2024 06:58 Uhr

In Hamburg sind im ersten Halbjahr diesen Jahres 15.223 Fahrzeuge von Falschparkern und -parkerinnen abgeschleppt worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang von rund acht Prozent. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor.

Die Zahlen zeigen, dass im ersten Halbjahr 2023 noch 16.515 Fahrzeuge abgeschleppt wurden. Für den verkehrspolitischen Sprecher der CDU, Richard Seelmaecker, ist klar: "Es ist absolut richtig, im Halteverbot parkende Autos abzuschleppen." Beunruhigend sei allerdings, so Seelmaecker zu NDR 90,3, dass zunehmend weniger Fahrzeuge einfach nur umgesetzt würden. Viele Autos würden stattdessen auf die beiden Verwahrplätze in der Ausschläger Allee in Rothenburgsort oder in der Flughafenstraße in Fuhlsbüttel gebracht.

CDU: Gebühr für "Auto-Knast" hat sich verdoppelt

Seelmaecker vermutet dahinter zwei Gründe: Zum einen gebe es in der Stadt schlichtweg weniger Platz zum Umparken. Zum anderen verdiene die Stadt nicht schlecht daran, wenn Fahrzeuge auf die Verwahrplätze gebracht würden. Und die Verwahrgebühr habe sich unter Rot-Grün in den vergangenen Jahren "faktisch verdoppelt", kritisiert er. In diesem Jahr liegt sie bei 135 Euro. Dazu kommen Abschleppkosten und Verwaltungsgebühren.

Eine Million Euro Einnahmen jeden Monat

Im vergangenen Jahr hat die Stadt durch das Abschleppen knapp 10,8 Millionen Euro eingenommen. Die ersten Zahlen für dieses Jahr, so der CDU-Mann, ließen "nichts Gutes erahnen". Denn es sei weniger abgeschleppt worden, aber mehr eingenommen: bisher über eine Million Euro pro Monat.

So viel kostet der "Auto-Knast" in Hamburg

Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4 Tonnen oder ein einachsiger Anhänger (normaler Pkw)
- Für die ersten 24 Stunden: 135 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 15 Euro
Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 4 und 7,5 Tonnen
- Für die ersten 24 Stunden: 202 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 30 Euro
Fahrrad, Mofa, Moped oder Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen
- Für die ersten 24 Stunden: 27 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 4 Euro
Kraftrad
- Für die ersten 24 Stunden: 68 Euro
- Je weitere angefangene 24 Stunden: 10 Euro

(gültig seit dem 01.01.2024)

Fällig werden beim Falschparken außerdem die Gebühren für "polizeiliches Handeln" und die Abschleppkosten. Für einen Pkw kommt schnell ein Gesamtbetrag von 450 bis 550 Euro zusammen. Die Gebühr für andere Fahrzeuge kann entsprechend teurer sein.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 16.08.2024 | 06:00 Uhr

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