Verfassungsgericht stoppt Volksbegehren gegen Rüstungstransport
Das "Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen" ist unzulässig und darf nicht stattfinden. Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Freitag der Klage des Hamburger Senats gegen das Volksbegehren statt.
Der Antrag des Senats sei "zulässig und begründet", sagte Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler. Das Volksbegehren sei mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Das Begehren sei darauf gerichtet, Senat und Bürgerschaft zu verpflichten, eine den Zielen der Initiative entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen. Ein solcher verbindlicher Auftrag an Senat und Parlament könne jedoch nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein.
Gericht: Hamburg kann gefordertes Verbot nicht festlegen
Darüber hinaus habe die Stadt Hamburg auch gar keine Kompetenzen, das angestrebte Transport- und Umschlagsverbot gesetzlich festzulegen. Dies dürfe allein der Bund, heißt es in der einstimmig ergangenen Entscheidung. Nur der Bund sei für Regelungen rund um Kriegswaffen zuständig und nicht das Land Hamburg.
Die Initiatorinnen und Initiatoren zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. Pikanterweise wurde das Volksbegehren ausgerechnet am 1. September abgelehnt, dem Antikriegstag.
Volksinitiative sammelte mehr als 10.000 Unterschriften
Die Volksinitiative hatte Ende 2021 in einem ersten Schritt mehr als die erforderlichen 10.000 Unterschriften zusammenbekommen, um das geforderte Verbot umzusetzen. Da eine entsprechende Vorlage jedoch nicht von der Bürgerschaft beschlossen wurde, hatten die Initiatoren im April vergangenen Jahres ein Volksbegehren beantragt. Daraufhin war der Senat wiederum vor Gericht gezogen.