Untreue-Prozess: Osterburg bekommt Bewährungsstrafe
Der frühere Hamburger Grünen-Bezirkspolitiker Michael Osterburg ist am Mittwoch vom Landgericht Hamburg wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Der ehemalige Fraktionsvorsitzende im Bezirk Mitte habe sich der Untreue in 113 Fällen - teils in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer, André Hienzsch. "Sie sind mit einem dunkelblauen Auge davongekommen", so der Richter in der Urteilsbegründung.
Osterburg muss noch mehr als 10.000 Euro begleichen
Zu der Bewährungsstrafe muss Osterburg den noch verbliebenen Schaden bei der Grünen-Bezirksfraktion in Höhe von über 10.000 Euro ausgleichen. 16.000 Euro hatte der 55-Jährige erst vor wenigen Tagen an die Fraktion zurücküberwiesen.
Ex-Grünen-Politiker legte Geständnis ab
Osterburg hatte im Verlauf des Prozesses gestanden, sich zwischen 2015 und 2019 Privatausgaben in Höhe von über 26.000 Euro zu Unrecht aus der Fraktionskasse erstatten lassen zu haben. Dabei ging es unter anderem um Restaurantbesuche, Reisen oder Kinderbetreuungskosten. "Damit haben Sie vielen Menschen Schaden zugefügt", so Hienzsch. Sich selbst, der Grünen-Fraktion in Mitte und der damaligen Lebensgefährtin Anna Gallina (Grüne).
Gericht bleibt hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil blieb die Kammer hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Sie hatte für Osterburg zwei Jahre auf Bewährung sowie eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro gefordert. Neben dem Geständnis habe Osterburg Reue gezeigt, auch wenn es ihm schwer fiel. Außerdem sei er nicht vorbestraft, führte der Richter aus. Die Verteidigung hatte auf eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe von maximal einem Jahr plädiert.