Streit wegen Kündigung: Eurogate kontra Hafenarbeiterin
Der Terminalbetreiber Eurogate liegt im Streit mit einer Hafenarbeiterin, die sich gegen ihre Kündigung wehrt. Die Anwälte beider Seiten verhandeln nun über eine außergerichtlichen Einigung.
Der Streit begann damit, dass die Hafenarbeiterin einen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt hatte. Beide Parteien sahen sich deshalb im Juni vergangenen Jahres vor dem Hamburger Arbeitsgericht wieder. Einige Monate später hatten sie sich auf einen Vergleich geeinigt. Aber gut eine Woche vor der Einigung hatte Eurogate der Frau schon gekündigt. Dagegen ging die Hafenarbeiterin vor - und bekam in erster Instanz Recht. Ebenso wie bei einer zweiten Kündigung Ende vergangenen Jahres.
Offenbar Ringen um Höhe der Abfindung
Eurogate wollte das Urteil aber nicht hinnehmen und ging in Berufung - und genau darum ging es am Dienstag bei einem Termin vor dem Landesarbeitsgericht. Und wie es aussieht, könnte es eine außergerichtliche Einigung geben. Nun geht es offenbar um die Höhe der Abfindung.
Nicht der erste Streit über Teilzeitarbeit
Der Fall erinnert an einen Fall vor rund anderthalb Jahren. Auch da war eine Hafenarbeiterin vor Gericht gezogen, weil sie bei Eurogate in Teilzeit arbeiten wollte. Eine Verkürzung der Schichten sei bei der Hafenarbeit nicht möglich, hatte das Unternehmen argumentiert.