Streik bei Hagenbeck? Geschäftsleitung droht mit Strafverfahren
Der Tarifkonflikt bei Hagenbecks Tierpark wird mit immer härteren Bandagen ausgetragen. Für den Fall eines Streiks droht die Geschäftsleitung jetzt mit Strafverfahren - und beruft sich dabei auf die Eimsbütteler Amtstierärztin.
Ist es ein Streik oder eine Straftat, wenn die Tierpfleger und Tierpflegerinnen bei Hagenbeck die Arbeit niederlegen? Tierpark-Geschäftsführer Dirk Albrecht sieht durch einen Arbeitskampf das Tierwohl gefährdet. Er will nun gerichtlich gegen den geplanten Streik vorgehen, droht mit Schadenersatz-Forderungen - und verweist auf ein Schreiben der Amtstierärztin im Bezirk Eimsbüttel.
Leid der Tiere wäre mögliche Straftat
Darin heißt es, die durchgehende Betreuung, Beschäftigung, Fütterung und Säuberung der Tiere müsse wie gewohnt und von Fachpersonal gewährleistet werden. Wenn den Tieren Schmerz, Leid oder Schaden zugefügt werde, könne das eine Straftat sein.
Gewerkschaft: Minimalbesetzung müsste reichen
Die Gewerkschaft IG BAU zeigt sich verwundert: Schließlich gebe es zum Beispiel zu Weihnachten auch nur eine Minimal-Besetzung beim Personal. Ähnliches könne man für den Streik in einer Notdienst-Vereinbarung regeln. Die dafür bis Donnerstag gesetzte Frist erschien der Geschäftsleitung aber zu kurz - sie kündigte eine Stellungnahme für Montag an.
Kein Tarifvertrag bei Hagenbeck
Bei Hagenbeck hatten sich im jahrelangen Streit mit der IG BAU um einen Haustarifvertrag 87 Prozent der rund 80 Gewerkschaftsmitglieder in der Belegschaft für einen Arbeitskampf ausgesprochen. Vor rund einem Jahr hatte es dort bereits einen Warnstreik gegeben. Der Tierpark Hagenbeck ist der einzige private Großzoo Deutschlands und unterliegt deswegen anders als die sonst in öffentlicher Hand befindlichen großen Zoos keinem Tarifvertrag. Wann ein Arbeitskampf beginnen könnte, hat die IG BAU bislang offen gelassen.