SPD-Innenminister wollen schärfer gegen Rechtsextremismus vorgehen
Rund 1,7 Millionen Menschen haben seit November eine Online-Petition unterschrieben, die fordert, dem Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke die Wählbarkeit zu entziehen. Höcke gilt als rechtsextrem. Das Grundgesetz erlaubt so einen Schritt in Artikel 18. Der besagt, dass eine Person bestimmte Grundrechte verwirkt, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht. Entscheiden müsste darüber das Bundesverfassungsgericht.
Grote: Existierende Schutzmechanismen überprüfen
In eine ähnliche Richtung denken nun offenbar auch die SPD-Innenminister und -ministerinnen aus Bund und Ländern. Sie haben in Berlin über den Umgang mit Rechtsextremismus beraten. Hamburgs Innensenator Grote sagte anschließend: Man müsse die existierenden Schutzmechanismen der Demokratie überprüfen. Dazu gehöre auch die Frage, ob und wie Extremisten, die nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, von der Wahl in Parlamente und politische Ämter ausgeschlossen werden könnten. Konkrete Pläne dafür gibt es bisher aber nicht.
