Prozess um Mord in Harburg: Angeklagter schweigt vor Gericht
Wegen Mordes muss sich seit Mittwoch ein 42-Jähriger vor einer Großen Strafkammer am Landgericht Hamburg verantworten. Der Angeklagte soll am 16. Juni 2023 einen anderen Mann im Stadtteil Harburg erstochen haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wollte sich der 42-Jährige für einen kurz zuvor ausgetragenen Streit rächen. Die Anklage lautet auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Der 42-Jährige äußerte sich am Mittwoch nicht zu den Vorwürfen. "Mein Mandant wird sich schweigend verteidigen", sagte sein Verteidiger.
56-Jähriger starb noch am Tatort
Nach Angaben der Polizei hatten Anwohnerinnen und Anwohner an jenem Abend eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem 56 Jahre alten Opfer und mehreren Männern gehört. Schließlich hätten sie den 56-Jährigen schwer verletzt und blutend auf dem Bürgersteig an einer Kreuzung gefunden. Ein Notarzt habe den Mann nicht mehr retten können, er sei vor Ort gestorben.
Trotz einer sofortigen Fahndung mit mehr als 20 Streifenwagen und mehreren Zivilfahndern konnte der Täter zunächst nicht gefasst werden. Allerdings geriet recht bald der 42-Jährige in Verdacht, ein Nachbar des Opfers. Er war durch Zeugenaussagen schnell identifiziert worden. Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Haftbefehl. Vier Tage nach der Tat stellte sich der Gesuchte bei der Polizei.
Tat von Dashcam eines parkenden Autos gefilmt
Die Tat in der Harburger Wilhelmstraße wurde zufällig von der Dashcam eines parkenden Autos gefilmt. Eine Anwohnerin hatte ihr Auto zufällig gegenüber dem Tatort geparkt. Darin befand sich eine Videokamera, die rund um die Uhr lief. Als die Polizei den Tatort untersuchte, meldete sich die Auotbesitzerin und berichtete von dem Video. Der damalige Einsatzleiter sagte am Mittwoch als Zeuge, dass darauf zwar nicht die ganze Tat zu sehen sei, aber wohl, wie das Opfer auf dem Gehweg zusammenbricht. Das Gericht muss nun prüfen, ob die Aufnahme verwertet werden darf.
Der Angeklagte ist nach Angaben eines Gerichtssprechers wegen Drogendelikten und Körperverletzung vorbestraft. Das Gericht hat sechs weitere Verhandlungstermine bis zum 1. März angesetzt.