Hamburg: Biontech-Prozess um mutmaßlichen Impfschaden verschoben
Überraschende Wendung vor dem Hamburger Landgericht: Der Prozess einer Hamburger Ärztin gegen den Pharmahersteller Biontech um mutmaßliche Impfschäden wurde kurzfristig abgesetzt.
Grund ist ein Befangenheitsantrag gegen den Richter, den der Anwalt der Klägerin am späten Freitagnachmittag eingereicht hatte. Am Montagvormittag war dann klar, dass erst einmal nicht über den Fall verhandelt werden kann.
Anwalt: Mehrere Richter sollten entscheiden
In dem Befangenheitsantrag geht es um die Frage, wie bedeutend dieser Fall ist - der erste Prozess um einen Impfschaden vor einem deutschen Gericht. Der Anwalt der Klägerin sagt, der Fall sei so bedeutend, dass darüber eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern entscheiden müsse. Bisher war nur ein Einzelrichter zuständig. Der wollte sich am Montag ein Bild von der Klägerin und ihrer Krankengeschichte machen. Die Frau war persönlich geladen. Nun ist der Prozess auf unbestimmte Zeit verschoben.
Klägerin fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld
Die Klägerin ist eine Hamburger Ärztin, die in einem Krankenhaus arbeitet. Sie war laut ihrem Anwalt bis zu ihrer Corona-Impfung kerngesund. Danach habe sie Probleme bekommen: Schmerzen im Oberkörper, Erschöpfung und Schlafstörungen. Auf 200 Seiten hat sie ihre Krankengeschichte beschrieben, ergänzt durch Laborergebnisse und ärztliche Atteste. Sie verlangt von Biontech 150.000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem soll der Pharmakonzern alle materiellen Schäden ersetzen.
Bund hatte Haftung eingeschränkt
Selbst wenn das Gericht am Ende des Prozesses zum Ergebnis kommt, dass die Frau durch die Biontech-Impfung krank wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass der Pharmakonzern dafür haftet: Für die Corona-Impfungen hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die sogenannte Gefährdungshaftung eingeschränkt, um möglichst schnell an Impfstoff zu gelangen.