Letzter NS-Prozess? KZ-Wachmann vor Gericht
Ab Mitte Oktober steht in Hamburg ein ehemaliger Wachmann des Nazi-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig vor Gericht. Der heute 93-jährige Bruno D. muss sich wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 zusammenhängenden Fällen verantworten. Durch seine Tätigkeit in der SS-Wachmannschaft soll D. damals das Morden im Lager unterstützt haben. Es könnte einer der letzten Prozesse gegen einen mutmaßlichen NS-Verbrecher sein.
Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg, die Panorama 3 vorliegt, wird Bruno D. vorgeworfen, Hilfe bei den Morden im KZ Stutthof zwischen August 1944 und April 1945 geleistet zu haben. Weil der Angeklagte damals 17 und 18 Jahre alt war, wird der Prozess vor einer Jugendstrafkammer stattfinden.
"Judenvernichtung" Thema im Kameradenkreis
Bruno D. hat in mehreren Vernehmungen zugegeben, als Aufseher im KZ Stutthof gewesen zu sein. Auch gibt er zu, dass er von den Mordtaten gewusst habe. So sei im Kameradenkreis mal über "Judenvernichtung" gesprochen worden. Laut den Vernehmungsprotokollen, die Panorama 3 vorliegen, sagte D. auch aus, dass er gewusst habe, dass in der Gaskammer Menschen ermordet wurden. Eine Mitschuld an den Mordtaten sieht er jedoch nicht. Gegenüber dem NDR wollte Bruno D. sich nicht äußern.
Nach einer Umfrage von Panorama 3 unter allen deutschen Strafverfolgungsbehörden laufen in Deutschland insgesamt noch 29 Verfahren gegen mutmaßliche Nazi-Täter. Wegen des hohen Alters der Beschuldigten werden weitere Prozesse wie der gegen Bruno D. aber immer unwahrscheinlicher. Von den 29 Verfahren laufen noch vier in Norddeutschland.
Vier norddeutsche Verfahren gegen mutmaßliche Nazi-Verbrecher
So ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen eine 97-Jährige - eine ehemalige KZ-Aufseherin in Bergen-Belsen. Sie soll 1945 an einem Todesmarsch von KZ-Häftlingen beteiligt gewesen sein. Bei dem Todesmarsch starben 1.400 der 2.000 Frauen. In Schleswig-Holstein ermitteln die Behörden gegen zwei Frauen, die im KZ Stutthof tätig gewesen sein sollen. Bei der Staatsanwaltschaft in Itzehoe laufen Ermittlungen gegen eine Frau, die 1943 bis 1945 in dem Konzentrationslager als Schreibkraft tätig gewesen sein soll. Auch hier lautet der Vorwurf auf Behilfe zum Mord. Durch die Ermittlungen soll die konkrete Tätigkeit der Frau im KZ geklärt werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage sagt. Dazu werden nicht nur alte Unterlagen ausgewertet, sondern auch Zeugen in den USA und Israel vernommen. Auch die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt gegen eine Beschuldigte, die im KZ Stutthof tätig war. Der Vorwurf lautet auf "Beihilfe zum Mord in einer noch zu ermittelnden Zahl von Fällen", sagt ein Sprecher der Strafverfolgungsbehörde, der von "ausgesprochen umfangreichen Ermittlungen" spricht.
Bundesweite Ermittlungen
Die meisten Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mordhelfer in der NS-Zeit laufen bei den Staatsanwaltschaften in Neuruppin und Erfurt. Die Strafverfolger im brandenburgischen Neuruppin sind für Taten in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück zuständig. Zwölf Verfahren gegen KZ-Aufseherinnen und -Aufseher sind hier anhängig. In die Zuständigkeit der Erfurter Ermittler fällt das KZ Buchenwald, gegen sechs mutmaßliche Angehörige der dortigen Wachmannschaften wird noch ermittelt. Einzelne Verfahren gegen mutmaßliche NS-Täter sind außerdem noch in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern anhängig. Bei einigen Verfahren geht es um Massaker von SS-Einheiten in Frankreich und durch Mitglieder von "Sicherheitspolizei" und "Sicherheitsdienst" in der heutigen Ukraine.
Verfahren auch heute noch wichtig
Vorermittlungen gegen mögliche NS-Verbrecher laufen auch noch bei der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. Hier versuchen die Ermittler herauszufinden, welche mutmaßlichen Täter noch leben und inwiefern diese für ihre Taten noch belangt werden können. Derzeit stehen noch vier Konzentrationslager im Fokus der Ludwigsburger Ermittler. Für den Leiter der Zentralen Stelle Jens Rommel ist auch über 74 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs die Strafverfolgung von mutmaßlichen Tätern noch wichtig. Die heutige Aufklärung von NS-Verbrechen könne dazu beitragen, "festzustellen, was geschehen ist, und die persönliche Verantwortung des Einzelnen in dem verbrecherischen System zu bestimmen", sagt Rommel. So könnten die Geschehnisse "auch heute noch als Unrecht" bewertet werden. Auch für die Opfer des NS-Regimes seien diese Verfahren wichtig.