KZ-Wachmann ab Oktober in Hamburg vor Gericht
Ein SS-Wachmann des nationalsozialistischen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig muss sich ab Oktober wegen Beihilfe zum Mord an 5.230 Menschen vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Gegenüber Panorama 3 bestätigte das Landgericht, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg zugelassen und der Prozessstart für den 17. Oktober terminiert wurde. Vorab hatte die "Welt" darüber berichtet.
Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft im April war Bruno D. zunächst als verhandlungsunfähig eingestuft worden. Inzwischen liegt nach Informationen von Panorama 3 ein Gutachten vor, wonach D. eingeschränkt verhandlungsfähig ist.
Vorwurf: "Rädchen der Mordmaschinerie"
Der 92-jährige Angeklagte Bruno D. gehörte mindestens von August 1944 bis April 1945 zur Wachmannschaft im KZ Stutthof in der Nähe von Gdansk, dem damaligen Danzig. Durch seine Tätigkeit als Angehöriger einer Kompanie des SS-Totenkopfsturmbanns soll der in Hamburg lebende Rentner in mindestens 5.230 tateinheitlichen Fällen Hilfe zum heimtückischen und grausamen Mord geleistet haben.
Während Bruno D. Aufseher im KZ Stutthof war, ordnete die NS-Führung die "Endlösung der Judenfrage" an, die Nationalsozialisten begannen mit der systematischen Tötung von Lagerinsassen. D. soll teils im Detail von den Mordtaten im Konzentrationslager Kenntnis gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft dem Mann deshalb vor, als "Rädchen der Mordmaschinerie" von den Taten gewusst zu haben und "dazu beigetragen zu haben, dass der Tötungsbefehl umgesetzt werden konnte". Die Deutschen ermordeten insgesamt etwa 65.000 Menschen im KZ Stutthof, viele von ihnen Juden.
Prozess vor einer Jugendstrafkammer
Gegenüber Ermittlern räumte der 92 Jahre alte Mann seine Tätigkeit als KZ-Wachmann ein. Auch habe er von den Mordtaten gewusst, er sieht sich laut der Vernehmung jedoch nicht als schuldig. Der Prozess gegen Bruno D. in Hamburg, der bis mindestens Ende des Jahres laufen soll, könnte eines der letzten Strafverfahren gegen mutmaßliche Nazi-Verbrecher sein. Derzeit ermitteln die Behörden in Deutschland noch gegen rund zwei Dutzend namentlich bekannte Beschuldigte, alle sind über 90 Jahre alt.
Weil der Angeklagte zur Tatzeit 17 und 18 Jahre alt war, wird der Prozess vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg geführt.