Stand: 15.01.2014 16:43 Uhr

Prozess gegen früheren SS-Mann eingestellt

 

Der Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher Siert B. wegen der Ermordung eines niederländischen Widerstandskämpfers ist eingestellt worden. Er war angeklagt, mit einem Vorgesetzten den Gefangenen auf einer fingierten Flucht erschossen zu haben.

Dass der 92-Jährige ehemalige SS-Mann getötet hat, bezweifelt das Gericht nicht. Doch das Mordmerkmal der Heimtücke habe sich nicht mehr nachweisen lassen, so begründet die Vorsitzende Heike Hartmann-Garschagen die "unerwartete Entscheidung" ihrer Kammer. Nach fast 70 Jahren sei ein "Beweisverlust" eingetreten, der sich zu Gunsten des Angeklagten ausgewirkt habe. Die tödlichen Schüsse in der Nacht vom 21. auf den 22. September 1944 waren demnach juristisch gesehen bloß ein Totschlag - der mittlerweile verjährt ist.

Keine Zeitzeugen mehr

Die Rekonstruktion der Tat beruht auf den Aussagen von August N. in einem früheren Prozess. Doch der ehemalige Vorgesetzte von Siert B. ist tot. Zeugen zu be- und hinterfragen, sei weitgehend nicht mehr möglich gewesen. Und die so indirekt erhobenen Beweise sah die Kammer schließlich als zu gering an.

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Staatsanwalt hatte lebenslang gefordert

Schon 1949 war B. in den Niederlanden von einem Sondergericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. In Deutschland wurde er 1980 in einem anderen Fall wegen Beihilfe zum Mord an zwei niederländischen Juden zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren wegen der Tötung des Widerstandskämpfers hatte die Staatsanwaltschaft damals eingestellt und erst jetzt wieder aufgenommen. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, der Staatsanwalt lebenslang.

Staatsanwaltschaft will Revision einlegen

Der ermittelnde Staatsanwalt Andreas Brendel sagte dem Radiosender 107.7-Radio-Hagen, die Staatsanwaltschaft Dortmund wolle das Mordmerkmal der Heimtücke überprüfen, da sie eine andere Auffassung habe als die Kammer. Das Urteil wird dem Staatsanwalt noch in schriftlicher Form zugestellt. Er hat dann einen Monat Zeit, die Revision beim Landgericht zu begründen. Dann geht sie zum Bundesgerichtshof.

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