Hamburger Justizbehörde reagiert auf Vorwürfe im Brokstedt-Fall
War der Umgang der Hamburger Behörden mit dem späteren mutmaßlichen Messerstecher von Brokstedt richtig? Diese Frage wird weiterhin diskutiert. Hamburgs Justizbehörde weist nun Vorwürfe zurück.
Diesen Mann hätte man nicht einfach freilassen dürfen - das sagen sinngemäß Hamburger Gefängnisbeschäftigte über den mutmaßlichen Attentäter von Brokstedt. Über diese Äußerungen hatte der NDR berichtet. Jetzt hat die Justizbehörde auf den Bericht des NDR reagiert, in welchem die Beschäftigten zu Wort gekommen waren.
Justizbehörde verweist auf Vorgaben zu U-Haft
Dreh- und Angelpunkt ist erneut die Frage, warum Ibrahim A. überhaupt entlassen wurde. Und da betont die Justizbehörde, dass der Mann in Untersuchungshaft saß. Sie verweist darauf, dass dabei etwas andere Regeln gelten als in der regulären Haft nach einem Gerichtsurteil. Der wichtigste Unterschied: Wer aus der U-Haft freikommt, für den darf es laut Gesetz keine Auflagen geben, weil er bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Er muss deshalb auch sofort freigelassen und darf nicht länger festgehalten werden.
Neue Beratungen im Justizausschuss am Mittwoch
Bei der Entlassung aus der U-Haft gibt es laut Gesetz kein psychiatrisches Gutachten. All diese Punkte seien bereits öffentlich im Justizausschuss der Bürgerschaft mitgeteilt worden, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Justizbehörde. Kurz: Auch wenn es Grund zur Sorge gab, so seien der Behörde rechtlich die Hände gebunden gewesen. Ibrahim A. steht im dringenden Tatverdacht, Ende Januar in einem Regionalzug nach Hamburg zwei junge Menschen mit einem Messer umgebracht zu haben. Am kommenden Mittwoch berät der Justizausschuss erneut über den Fall und mögliche Versäumnisse.