Hamburg schränkt das Parken vor E-Ladesäulen ein
In Hamburg dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen nur noch auf Parkplätzen vor E-Ladesäulen stehen, wenn sie auch tatsächlich geladen werden. Das war bisher anders.
Wer ein Auto mit einem E-Kennzeichen fährt, durfte in der Hansestadt bislang auch die Parkplätze vor den Ladesäulen nutzen, wenn das Fahrzeug nicht geladen wurde. Damit ist nun Schluss. Die Stadt Hamburg verändert die Parkregeln. Ziel ist es, dass künftig mehr Fahrerinnen und Fahrer die städtischen E-Ladesäulen nutzen können.
Parkplätze bekommen nun eine neue Beschilderung
Kenntlich gemacht wird die neue Regelung durch das bundeseinheitliche Zusatzschild "während des Ladevorgangs". Dieses wird nun nach und nach an den Parkplätzen vor den städtischen Ladesäulen aufgestellt. An den Schnell-Ladestationen gilt werktags zwischen 9 und 20 Uhr eine maximale Parkhöchstdauer von einer Stunde, an den normalen Ladesäulen von drei Stunden.
Stadt bekam viele Beschwerden über blockierte Ladesäulen
Hamburg reagiert mit den neuen Parkregeln auf Nutzerinnen und Nutzern, die sich über blockierte, jedoch nicht genutzte Ladesäulen beschwerten. Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bleiben laut Senat aber weiterhin auf öffentlichen Parkplätzen innerhalb der Höchstparkdauer von den Parkgebühren befreit. Diese Regelung werde nicht verändert, so die Stadt.
In Hamburg gibt es 2.000 E-Ladesäulen
Aktuell gibt es laut Senats-Pressestelle insgesamt mehr als 46.000 Elektrofahrzeuge in Hamburg. Diesen stünden derzeit knapp über 2.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte in der Stadt zur Verfügung. Etwa 1.400 seien in städtischer Regie entstanden, mehr als 600 würden von Privatunternehmen wie Tankstellen oder Supermärkten betrieben. Der ADAC kritisiert, dass die meisten Ladesäulen in Citynähe stehen würden. Außerhalb des Rings 2 fehlten Lademöglichkeiten.