Hamburg: Staatsanwälte gegen Digitalisierung von Prozessen
Die Bundesregierung will Prozesse mithilfe von Kamera- und Mikrofonaufnahmen digitalisieren. Dagegen wehrt sich Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich zusammen mit Amtskolleginnen und -kollegen aus anderen Bundesländern.
Wer einen Strafprozess besucht, kann den Eindruck gewinnen, er wäre in einer anderen Zeit gelandet. Die Richterinnen und Richter machen sich Notizen mit Kugelschreiber und Papier. Mit Bild und Ton will die Bundesregierung Strafprozesse künftig dokumentieren. Das hat das Bundeskabinett vorige Woche beschlossen. Tonaufzeichnungen soll es bei Land- und Oberlandesgerichtsprozessen immer geben, bei Bedarf soll alles auch noch per Kamera aufgezeichnet werden. "Unnötig", sagt dazu Hamburgs Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich anlässlich der Frühjahrstagung der Generalstaatsanwältinnen und -anwälte in Berlin. Das "jahrhundertealte System" habe sich bewährt.
Staatsanwälte gegen Filmaufnahmen von Zeugen
Eine Digitalisierung würde hingegen viele neue Probleme schaffen: Zum Beispiel würden Zeuginnen und Zeugen vor einer Kamera weniger offen über intime Details berichten. Und die Technik wäre noch so unausgereift, dass beim Verschriftlichen der Tonaufnahmen Fehler passieren würden. Gleichzeitig ärgert sich Fröhlich darüber, dass er und seine Amtskolleginnen und -kollegen als rückständig dastehen würden. Er spricht sich dafür aus, Prozesse - wenn überhaupt - nur per Ton aufzunehmen, ohne alles in einen Text zu transkribieren.