Gesichtsverhüllung an Hamburger Schulen ist jetzt verboten
An Hamburgs Schulen ist Gesichtsverhüllung im Klassenraum jetzt offiziell verboten. Eine entsprechende Regelung ist nach Angaben der Schulbehörde am Sonnabend in Kraft getreten.
In das Schulgesetz wurde eingefügt, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht und bei Veranstaltungen sowie in Pausen ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausgenommen von dem Verbot ist das Tragen einer medizinischen Maske - bei Vorliegen eines medizinischen Grundes.
Niqab in Hamburg verboten, Kopftuch erlaubt
Die Schulbehörde erklärte in einem Brief an die Schulleitungen, was mit der untersagten Verhüllung gemeint ist: Demnach sind das vollständige Bedecken des Gesichts oder ein Bedecken wesentlicher Gesichtspartien von der unteren Kinnkante bis zum unteren Rand der Stirn verboten. Beispiele sind das Tragen eines Niqab oder eines sonstigen Gesichtsschleiers. Erlaubt ist dagegen das Tragen eines Kopftuchs, das das Gesicht von den Augenbrauen bis zum unteren Kinnbereich frei lässt.
Offene Kommunikation soll sichergestellt werden
Mit der Regelung soll der offene Austausch und eine offene Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften sichergestellt werden. Dazu gehöre die Möglichkeit, die Mimik und Gestik des Gegenübers wahrzunehmen und entsprechend reagieren zu können.
Bürgerschaft hatte dafür gestimmt
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen hatten vor zwei Wochen einen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes in der Bürgerschaft beschlossen. Er war mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und AfD angenommen worden. Die Linke hatte dagegen gestimmt.
Regelungen in Bundesländern nicht einheitlich
Verschleierung im Schulunterricht wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Weil die Bundesländer für Bildung zuständig sind, ist das Thema uneinheitlich geregelt. Bayern und Niedersachsen hatten die vollständige Gesichtsverhüllung 2017 als erste Bundesländer durch Änderungen ihrer Schulgesetze untersagt.