Gesichtsverhüllung an Hamburger Schulen soll verboten werden
Niqabs und Burkas sollen in Zukunft an Hamburger Schulen nicht mehr getragen werden. Laut Schulbehörde gibt es aktuell etwa zehn Fälle in der Stadt, bei denen Schülerinnen mit Gesichtsverhüllung den Unterricht besuchen wollen.
"Wir haben vermehrt in Hamburg Einzelfälle von Mädchen, die mit einer kompletten Gesichtsverhüllung in der Schule sind. Durch Beratung sind wir dort nicht weitergekommen und dementsprechend planen wir jetzt eine gesetzliche Regelung", so Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD).
Gesetzliche Grundlage für Verhüllungsverbot soll geschaffen werden
Bisher gibt es keine rechtliche Grundlage für ein Verbot in Hamburg. Vor vier Jahren hatte eine damals 16-jährige muslimische Berufsschülerin gerichtlich durchgesetzt, dass sie ihr Gesicht in der Schule verhüllen durfte.
"Gestik und Mimik ist Kern unserer Kommunikation"
Thimo Witting, Sprecher der Leiter der Stadtteilschulen, unterstützt das Verbot zur Verhüllung. An der Stadtteilschule Bergedorf gab es vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall mit einer Schülerin. "Gestik und Mimik ist Kern unserer Kommunikation miteinander. Deswegen sind das ganz verbindende Elemente und Grundlage unserer pädagogischen Arbeit, aber auch unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens hier in der Schule. Wir begrüßen es, dass auch Handlungssicherheit und Transparenz in den Schulgemeinschaften über die Regelung zu der Gesichtsverschleierung hergestellt wird."
Andere Bundesländer haben Verhüllungsverbot bereits
Bislang gibt es nur wenige Einzelfälle in Deutschland, aber das Thema rüttelt an gesellschaftlichen Grundüberzeugungen. Nicht zuletzt sorgten islamistische Demonstrationen in St. Georg, bei der auch vollverschleierte Frauen teilnahmen, für bundesweite Debatten. Die in nur wenigen Ländern übliche Vollverschleierung gilt vielen als Zeichen der Unfreiheit von Frauen. Andere Bundesländer, wie Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben bereits Regelungen gegen eine Gesichtsverhüllung an Schulen erlassen.
Schura kritisiert die Regelung
Die Schura, der Verband der Moschee-Gemeinden, teilte auf Anfrage des Hamburg Journals schriftlich mit: "Das Tragen einer Gesichtsverhüllung ist als Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses durch die im Grundgesetz gewährte Religionsfreiheit geschützt. (...) Da das Neutralitätsgebot dem Staat untersagt, explizit einzelne religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu bewerten, zu verbieten oder dagegen anzugehen (...) stellt sich die - nicht zuletzt auch angesichts der äußerst geringen Zahl von Schülerinnen mit Gesichtsverhüllung - Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung." Die Schulbehörde ist im Austausch mit der Schura.
Schulverweis bei Nicht-Einhaltung möglich
Schulsenatorin Bekeris sagte: "Wir nehmen aus bestimmten Gemeinden eine Radikalisierung wahr und dem wollen wir tatsächlich auch die Stirn bieten." Das geplante Verbot soll juristische Klarheit schaffen. Sollten Schülerinnen auch nach einem Beratungsgespräch weiter dagegen verstoßen, könnten sie von der Schulleitung vom Unterricht verwiesen werden.