Eine Frau trägt einen Niqab. © Boris Roessler/dpa
Eine Frau trägt einen Niqab. © Boris Roessler/dpa
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AUDIO: Rot-Grün will Verschleierungsverbot an Hamburgs Schulen (1 Min)

Hamburg: SPD und Grüne wollen Gesichtsverhüllung an Schulen verbieten

Stand: 30.04.2024 19:54 Uhr

SPD und Grüne wollen das Hamburger Schulgesetz ändern, um "offene Kommunikation" an den Schulen zu garantieren. Hinter dem verklausulierten Antrag der Regierungsfraktionen steht ein Verschleierungsverbot. An den Schulen soll es künftig nicht mehr erlaubt sein, Niqabs und Burkas zu tragen.

Gesichtsschleier sollen künftig in Hamburgs Klassenzimmern tabu sein. Ein offener Austausch sei die Grundlage für gute Bildung, heißt es sinngemäß in dem Antrag. Vollständig ist die Kommunikation demnach erst, wenn sich Schüler- und Lehrerschaft gegenseitig ins Gesicht schauen können und die Möglichkeit haben, auch auf Mimik und Gestik einzugehen. Der Antrag nennt keine konkreten Beispiele. In erster Linie geht es aber um Gesichtsverschleierungen, wie etwa durch Burkas und Niqabs.

Bekeris: Kommunikation durch Verschleierung eingeschränkt

Gute Bildung und guter Unterricht funktionieren nur, wenn gut kommuniziert werden könne, sagte Hamburgs Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD) am Dienstag: "Das ist eingeschränkt, wenn wir eine Vollverschleierung im Klassenzimmer haben." Deshalb sei es gut, dass die Bürgerschaft einen Antrag eingebracht hat, Vollverschleierung zu verbieten, so Bekereis weiter. "Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern die Möglichkeit aber auch die Verpflichtung gegeben, wenn sie Vollverschleierung verbieten wollen, dass dieses auch gesetzlich geregelt werden muss. Dies liegt hier jetzt vor und soll die Schulen und die Schulleitung unterstützen."

Bisher keine rechtliche Grundlage für ein Verbot in Hamburg

2020 hatte eine damals 16-jährige muslimische Schülerin gerichtlich durchgesetzt, dass sie ihr Gesicht in der Schule verhüllen durfte - in Hamburg fehlt für ein Verbot bisher die rechtliche Grundlage.

Spielraum für Ausnahmen in neuem Gesetz

Zuletzt gab es immer wieder problematische Einzelfälle an Schulen, heißt es auch von der Schulbehörde. Das neue Gesetz soll den Schulleitungen bei solchen Fällen helfen. Es lässt aber auch Spielraum. In Einzelfällen können Ausnahmen gemacht werden, heißt es.

Die Bürgerschaft soll die Gesetzesänderung in zwei Wochen in der Sitzung am 15. Mai beschließen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 30.04.2024 | 18:00 Uhr

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