Gericht kippt Bewohnerparken am Altonaer Kinderkrankenhaus
Parkplätze sind in vielen Gebieten Hamburgs hart umkämpft - so auch rund ums Kinderkrankenhaus Altona. Die Stadt richtete deshalb im März 2022 eine Bewohnerparkzone ein. Doch das war unrechtmäßig, wie jetzt das Verwaltungsgericht entscheiden hat.
Das Gericht hat damit einer Klage des Kinderkrankenhauses stattgegeben. Die Klinik hatte Ende 2022 die Klage eingereicht. Über das Urteil sei man jetzt "sehr erleichtert", sagte die Geschäftsführerin des Altonaer Kinderkrankenhauses, Christiane Dienhold. "Wir haben die Abschaffung der Parkzone gefordert, weil durch das eingeführte Bewohnerparken die Klinikbeschäftigen keine Parkmöglichkeiten mehr gefunden haben", so Dienhold.
400 Mitarbeitende nutzen Parkplätze
Knapp 1.000 Menschen arbeiten im Kinderkrankenhaus. Etwa 400 von ihnen haben lange Anfahrtswege und eine schlechte ÖPNV-Anbindung und seien deshalb auf ein Auto angewiesen.
Noch ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Altonaer Parkzone aber nicht rechtskräftig. Auch die Urteilsbegründung steht noch aus.
Bewohnerparkzone am Grindel auch gekippt
Erst im Juni hatte das Verwaltungsgericht eine Bewohnerparkzone am Grindel gekippt. In dem Fall hieß es im Urteil, dass die Zone die bundesweit zulässige Größe von 1.000 mal 1.000 Meter knapp überschritten hatte. Gegen dies Urteil hat die Verkehrsbehörde bereits Berufung eingelegt.
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