Bewohnerparkzonen Hamburg: Alles über Anwohnerparken
Anwohnerparkzonen sollen Hamburgerinnen und Hamburgern erleichtern, einen Parkplatz zu finden. 62 Bewohnerparkzonen gibt es mittlerweile. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Thema.
Von Fuhlsbüttel über die Altstadt bis nach Ottensen: Wer dort in einer Bewohnerparkzohne wohnt und mit seinem Auto parken will, muss einen Parkausweis beantragen. Sie können die aktuellen Regeln auch noch einmal auf der Internetseite vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) nachlesen.
Was genau ist eine Bewohnerparkzone?
Eine Bewohnerparkzone ist ein begrenzter Bereich, in dem Anwohnerinnen und Anwohnern mit einem speziellen Parkausweis so lange parken können, wie sie wollen - und dafür keine extra Parkgebühr zahlen. Alle anderen müssen sich ein Parkticket am Automaten kaufen. Achtung: Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen Parkplatz. Es gibt keine reservierten Parkplätze.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Die Anwohnerinnen und Anwohner einer Bewohnerparkzone können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass sie in der Parkzone mit einem Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind. Wichtig ist: Der Ausweis gilt nur für den eingetragenen Bereich, nicht für alle Bewohnerparkzonen in Hamburg. Jeder Antragstellende kann nur einen Ausweis beantragen.
Wieviel kostet der Bewohnerparkausweis?
Wer seinen Bewohnerparkausweis online beantragt, bezahlt 65 Euro pro Jahr. Eine Beantragung vor Ort an einem Standort vom Landesbetrieb Verkehr kostet fünf Euro mehr, also 70 Euro pro Jahr. Wer innerhalb des Jahres sein Kennzeichen ändern will oder in eine andere Bewohnerparkzone umzieht, muss 10 Euro für den neuen Anwohner-Parkausweis bezahlen. Die Kosten dafür werden nicht erstattet, da es sich nicht um eine Parkgebühr handelt, sondern um eine Verwaltungsgebühr.
Wie beantrage ich einen Bewohnerparkausweis?
Der Bewohnerparkausweis kann online über das Serviceportal Hamburg - oder direkt an den Standorten des Landesbetriebs Verkehr beantragt werden. Vor Ort ist dann aber ein Termin nötig.
Mit welchen Unterlagen kann man einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Für den digitalen Antrag ist ein Scan oder ein Foto des Fahrzeugscheins nötig (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung). Wer seinen Parkausweis verlängern möchte, muss außerdem die Nummer des aktuellen Bewohnerparkausweises zur Hand haben. Dieser darf noch nicht abgelaufen sein. Wenn das gemeldete Fahrzeug nicht auf den Haltenden zugelassen ist, ist zudem eine Bescheinigung notwendig, dass dieser das Auto nutzt.
Wie lange ist der Bewohnerparkausweis gültig?
Der Ausweis ist zwölf Monate gültig. Mindestens sechs Wochen vor Ablauf muss er verlängert werden. Ist der Ausweis abgelaufen, muss man ihn ganz neu beantragen.
Was kostet das Kurzzeitparken in einer Bewohnerparkzone?
Wer einkaufen oder zum Arzt geht, kann sein Auto in einer Bewohnerparkzone abstellen. Das kostet bis zu drei Euro pro Stunde. Der Parkschein wird am Parkautomaten gezogen; die ausgeschriebene Parkhöchstdauer darf nicht überschritten werden. In einigen Gebieten reicht eine Parkscheibe. In manchen Zonen gibt es eine Tageskarte für 10 Euro.
Welche Regeln gelten für einen Besucherparkausweis?
Anwohnerinnen und Anwohner können bis zu 20 Besucherparkausweise pro Monat beantragen. Der kostet bis zu 3 Euro pro Tag. Die Gebühren dafür können nur per Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden und werden vor Versand des Antrags erhoben. Der Besucherparkausweis gilt dann am Ausstellungstag für den Zeitraum, in dem das Parken in den Gebieten kostenpflichtig ist. Das ist üblicherweise von 9 Uhr bis 20 Uhr, kann in manchen Gebieten aber abweichen.
Welche Regeln gibt es für Menschen, die ihren Arbeitsplatz in einer Parkzone haben?
Sie bekommen keinen Bewohnerparkausweis. Die Stadt empfiehlt Betroffenen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Ausnahmegenehmigungen gibt es für Schichtarbeitende. Beginnt ihre Schicht vor 6 Uhr früh oder fahren sie nach 1 Uhr nachts zur Arbeit, dann kann der Betrieb eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sie kostet 250 Euro pro Jahr. Hintergrund ist, dass in dieser Zeit nur Nachtbusse fahren.
Was gilt für Handwerksbetriebe, die in einer Parkzone arbeiten müssen?
Handwerksbetriebe bekommen keinen Bewohnerparkausweis. Um kurzzeitig zu parken, können sie einen Parkschein lösen. Anwohnerinnen und Anwohner können für sie auch einen Besucherparkausweis beantragen. Für längere Bauarbeitengibt es Ausnahmegenehmigungen. Diese kosten 250 Euro pro Jahr. Der Senat plant, mehr Liefer- und Ladezonen einzurichten.
Was gilt für Geschäfte und Kleingewerbe in den Bewohnerparkzonen?
Es bekommen nur diejenigen einen Parkausweis, die in der ausgewiesenen Zone auch gemeldet sind. Gewerbetreibende zählen nicht dazu. Die Stadt rät betroffenen Inhaberinnen und Inhabern sowie Beschäftigten, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Für einen Parkplatz müssen sie ein Ticket am Automaten kaufen und sich an die ausgeschriebene Parkhöchstdauer halten.
Erhalten größere Unternehmen einen Bewohnerparkausweis?
Auch für größere Unternehmen gilt: Nur wer in der Bewohnerparkzone gemeldet ist, bekommt den Jahresparkausweis. Die Stadt rät Beschäftigten, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Ausnahmegenehmigungen gelten für Schichtarbeitende.
Dürfen Mietwagen oder CarSharing-Fahrzeuge in Bewohnerparkzonen abgestellt werden?
In Zonen, in denen eine Parkscheinpflicht besteht, können CarSharing-Fahrzeuge von ShareNow, Miles, WeShare, FinDax und SixtShare entsprechend der Geschäftsbedingungen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Bewohnerparkausweis abgestellt werden. Bei nicht-elektrisch betriebenen Fahrzeugen muss eine Parkscheibe sichtbar im Auto platziert werden.
Wer mit Miet- oder Firmenwagen unterwegs ist, kann zudem direkt beim LBV einen Bewohnerparkausweis beantragen (unter: bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de) und bis zu drei Mietwagenfirmen-Namen in den Bewohnerparkausweis eintragen lassen. Die Fahrzeuge müssen dann einen deutlichen Schriftzug oder ein ähnliches Erkennungsmerkmal am Fahrzeug aufweisen.
Anwohnerparken: Was gilt für Lastenräder, Motorräder, Roller?
Die Gebührenpflicht in den Bewohnerparkzonen gilt nur für Kraftfahrzeuge. Zu denen gehören Lastenräder nach der Straßenverkehrsordnung nicht. Somit können Lastenräder dort abgestellt werden, ohne dass man dafür zahlen muss. Für Motorräder und Motorroller müssen Anwohnerinnen und Anwohner ebenfalls einen Bewohnerparkausweis beantragen und dieses dann sichtbar ans Fahrzeug anbringen. Dafür gibt es spezielle Vorrichtungen. Für Anhänger gibt es im Übrigen keinen Bewohnerparkausweis.
Kann ich mit einem Bewohnerparkausweis auch in anderen Zonen parken?
Grundsätzlich gilt ein Bewohnerparkausweis nur in der eingetragenen Bewohnerparkzone und berechtigt Bewohnerinnen und Bewohner auch nur dort zum Parken - aber es gibt sogenannte Überlappungszonen. Das heißt: In bestimmten Straßen der benachbarten Bewohnerparkzone kann auch mit dem eigentlich nicht berechtigten Parkausweis geparkt werden. Die Zonen sollen dafür sorgen, dass die Besitzerinnen und Besitzer von Parkausweisen etwas flexibler sind, vor allem in Randbereichen der einzelnen Bewohnerparkzonen. Die Überlappungszonen werden aber nur in einzelnen Straßen eingerichtet, nicht jede Straße im Grenzbereich mehrerer Parkzonen ist eine Überlappungszone.
Wie finde ich eine Überlappungszone?
Ein Aufkleber am Parkscheinautomaten weist auf die Überlappungszone hin. Neben dem Aufkleber der eigentlichen Bewohnerparkzone findet sich dann noch ein weiterer Aufkleber am Automaten, der eigentlich auf die benachbarte Bewohnerparkzone hinweist. Auf dem Aufkleber steht dann: "Bewohner mit Parkausweis Nr. XY" und "Bewohnerparkzone YZ frei".
Die wichtigsten Fragen zum Anwohnerparken in Kürze: