Geflügelpest: In Hamburg gilt jetzt die Stallpflicht
Bei Wildvögeln treten derzeit vermehrt Fälle von Geflügelpest auf. Deshalb gilt seit Dienstag in Hamburg eine Stallpflicht für Geflügel.
Die Stallpflicht gilt nach Angaben der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz für ganz Hamburg. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Appell: Tote Vögel nicht anfassen
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat jüngst in Hamburg elf Fälle von Geflügelpest bestätigt. Wer jetzt tote Vögel entdeckt, sollte das den Behörden melden und die Tiere nicht anfassen. Übertragungen auf den Menschen hat es bisher in Deutschland allerdings nicht gegeben. Theoretisch können sich auch Hunde und Katzen mit dem Erreger infizieren - praktisch gab es aber auch solche Fälle hier bisher nicht. Hundehalterinnen und -halter sollten aber ihre Tiere von toten Vögeln fernhalten.
Alsterschwäne ziehen in Zelt um
Auch für die Alsterschwäne ist die Freiheit in ihrem Winterquartier am Mühlenteich in Eppendorf jetzt erstmal vorbei. Für die rund 120 Tiere ist dort jetzt wieder ein 600 Quadratmeter großes Zelt aufgebaut worden.