Vogelgrippe: Hamburger Alsterschwäne müssen wieder ins Zelt
Wegen der grassierenden Vogelgrippe müssen die Hamburger Alsterschwäne am Eppendorfer Mühlenteich wieder in ein Zeltlager ziehen.
Um die Tiere vor dem tödlichen Erreger zu schützen, errichtete Schwanenvater Olaf Nieß mit seinen Kollegen eine 600 Quadratmeter große Zeltanlage. "Leider Gottes ist es jetzt doch so, dass wir vermehrt Vorfälle mit Vogelgrippe in Hamburg haben. Und um unseren gesunden Bestand schützen zu können, werden wir ihn jetzt in einer Zeltanlage unterbringen", sagte Nieß. Bis zum Frühling sollen die Tiere darin wohlbehalten den Winter überstehen.
Der Umzug soll laut Nieß am Mittwoch erfolgen. Damit alle Schwäne in die Zeltstadt einziehen können, müssen das darunter liegende Gelände und die Anlage noch gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Zudem ist die Anlage hermetisch abgeriegelt. Die Seuchenschleusen sind in diesem Jahr in einem Container untergebracht.
Zum letzten mal ins Vogelgrippe-Zeltlager?
Der Umzug der Alsterschwäne in extra aufgebaute Zelte wegen der Vogelgrippe soll aber bald nicht mehr nötig sein: Der Neubau eines Winterquartiers am Eppendorfer Mühlenteich soll nach Angaben des Bezirksamts Hamburg-Nord bis Ende 2023 fertig werden. Es war 2022 im Rahmen eines Architektenwettbewerbes geplant worden. "Die bestehende Infrastruktur am Eppendorfer Mühlenteich reicht schon lange nicht mehr aus", sagte Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz (Grüne) dazu. Der in den vergangenen Jahren wegen Vogelgrippe immer wieder nötige Auf- und Abbau der Zelte sei nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig.
Stadtweite Stallpflicht für Geflügel
Hamburg hat stadtweit eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese Tiere dürfen den Angaben zufolge bis auf Weiteres nur in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von Art oder Größe der Haltung, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohten Bußgelder.
Der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zufolge waren bis zum Montag mehrere Fälle vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden. Die Funde verteilten sich über das gesamte Stadtgebiet. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt.
Behörde: Tote Vögel melden
Die Behörde rief die Bevölkerung auf, die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Bezirksämtern zu melden. Die gemeldeten Vögel würden dann eingesammelt und untersucht. Nur so lasse sich herausfinden, ob ein Vogel an der Geflügelpest gestorben sei.