Frau stirbt nach Gas-Austritt: Handwerker freigesprochen
Vor zwei Jahren ist eine 28-Jährige in Hamburg an einer Kohlenmonoxidvergiftung gestorben, nachdem aus ihrer Gastherme Gas ausgetreten war. Zwei Handwerker waren deshalb wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht angeklagt - und wurden nun freigesprochen.
Die beiden Anlagenmechaniker waren wenige Stunden bevor die 28-jährige Frau ums Leben kam in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Heimhuder Straße im Stadtteil Rotherbaum. Sie hatten dort die Gastherme repariert. Anschließend trat unbemerkt Gas aus der Therme aus.
Mehrere Personen zeigten Vergiftungssymptome
Nachdem die Frau tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden war, zeigten auch Polizisten und Feuerwehrleute sowie zwei Anwohner Vergiftungssymptome. Die Staatsanwaltschaft war deshalb davon überzeugt, dass die Handwerker Mängel an der Therme übersehen hätten. Sie klagte die beiden Männer im Alter von 30 und 36 Jahren wegen fahrlässiger Tötung an.
Richter: Verkettung unglücklicher Umstände
Im Prozess kam aber ein Sachverständiger zu einem anderen Ergebnis: Die Angeklagten hätten das Luft-Gas-Gemisch in der Therme richtig eingestellt. Durch einen Materialschaden aber sei ein Überdruck entstanden. Es sei keine fahrlässige Tötung, sondern eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen - so formulierte es der Richter in seinem Urteil und sprach die beiden Handwerker frei.