Der angeklagte Syrer (l.) und sein Anwalt im Sitzungssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes während des Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in 21 Fällen. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
Der angeklagte Syrer (l.) und sein Anwalt im Sitzungssaal des Hamburger Strafjustizgebäudes während des Prozess wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in 21 Fällen. © picture alliance / dpa Foto: Marcus Brandt
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AUDIO: Hamburger Gericht verurteilt Assad-Anhänger wegen Folter (1 Min)

Folter in Syrien: Hamburger Gericht verurteilt Assad-Anhänger

Stand: 18.12.2024 12:02 Uhr

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Mittwoch ein Mitglied einer dem Assad-Regime treuen syrischen Miliz zu einer hohen Haftstrafe verurteilt. Ein 47-jähriger Syrer muss wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit für zehn Jahre ins Gefängnis.

Der Mann war vor acht Jahren nach Bremen gekommen und wurde als Flüchtling anerkannt. Er sei in Syrien verfolgt worden, behauptete er. Dann wurde er auf Fotos erkannt - als Mitglied einer berüchtigten Miliz, die mit dem früheren Machthaber Baschar al-Assad verbündet war. Diese schikanierte und misshandelte Menschen in Syrien systematisch.

Gericht: Angeklagter hat grausame Verbrechen begangen

Während des Prozesses in Hamburg bestritt der 47-Jährige alle Vorwürfe. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nach 37 Verhandlungstagen aber davon überzeugt, dass der Angeklagte grausame Verbrechen begangen hat. In Damaskus hat er demnach an einem sogenannten Checkpoint willkürlich vor allem junge Männer rausgezogen, geschlagen und zu Zwangsarbeit gezwungen. Er soll auch an Folterungen beteiligt gewesen sein. "Er war wegen seiner Aggressivität und Brutalität berüchtigt", sagte der Vorsitzende Richter bei seiner Urteilsbegündung.

Beschwerde über Haftbedingungen

Der Angeklagte hatte immer wieder über seine Haftbedingungen im Hamburger Untersuchungsgefängnis geklagt. Dazu sagte der Richter, der 47-Jährige solle mal an seine Mitmenschen in Syrien denken, die unter seiner Mitwirkung in Verliesen eingesperrt und gefoltert worden seien.

Die Bundesanwaltschaft hatte elf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung des 47-Jährigen hatte Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Verurteilten kündigten an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

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Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht im Gerichtssaal, wo es um Kriegsverbrechen einer syrischen Regierungsmiliz geht. © dpa-Bildfunk Foto: Markus Scholz

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NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 18.12.2024 | 12:00 Uhr

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