"Correctiv"-Artikel: Gericht entscheidet teilweise gegen Kläger Vosgerau
Ein Bericht über ein Treffen von Rechtsextremisten mit Unternehmern, AfD- und CDU-Mitgliedern in Potsdam hat für Empörung gesorgt. Im Streit um die Darstellung hat das Landgericht Hamburg über Klagen von Ulrich Vosgerau (CDU) entschieden - und zwar teilweise gegen ihn.
Der Jurist Vosgerau hatte vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts gegen die Berichterstattung des Recherche-Netzwerks "Correctiv" geklagt. Das Gericht hat in seiner am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung dem Kläger nur in einem von drei Punkten recht gegeben.
Für Empörung hatte vor allem gesorgt, dass die Teilnehmenden des Treffens in Potsdam im vergangenen November über eine sogenannte Remigration gesprochen haben sollen. Also die massenhafte Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland. Darüber hatte das Recherche-Netzwerk "Correctiv" berichtet. Vosgerau sieht sich darin nicht richtig dargestellt. Er hatte eine einstweilige Verfügung gegen einzelne Aussagen beantragt.
In einem Punkt stimmte das Gericht zu
Das Medienhaus habe in seinem Bericht vom 10. Januar den Antragsteller in einer Passage falsch wiedergegeben, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. In dem Bericht hatte es geheißen, Vosgerau halte den Vorschlag, "man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit."
Der Jurist habe in seinem Antrag an das Gericht deutlich gemacht, dass er ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürworte. Dagegen habe "Correctiv" die Äußerungen Vosgeraus zu dem Thema nicht konkret vorgetragen. Die Kammer sei darum in seinem Beschluss vom 26. Februar von der Unrichtigkeit des Zitats ausgegangen, hieß es. Vosgerau stehe ein Unterlassungsanspruch zu.
In zwei Punkten entschied das Gericht gegen den Kläger
In zwei weiteren Punkten hatte der Antragsteller vor Gericht keinen Erfolg. "Correctiv" hatte ihn zum einen vor der Veröffentlichung des Artikels gefragt, wie er im Nachhinein zur Potsdam-Debatte um die sogenannte Remigration stehe. Seine Antwort darauf sei nicht richtig wiedergegeben worden, behauptete Vosgerau. Doch, urteilte jetzt das Landgericht. Ob und was bei dem Treffen in Potsdam zur sogenannten Remigration diskutiert wurde, darum ging es ausdrücklich nicht in der Gerichtsentscheidung.
Zum anderen befasste sich das Landgericht mit der Darstellung von "Correctiv", Vosgerau habe im Zusammenhang mit Briefwahlen über "Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten", gesprochen und dies im Nachhinein auch bestätigt. Das Gericht urteilte, das Medienhaus habe Vosgeraus Antwort auf eine Nachfrage in zulässiger Weise zusammengefasst.
Widerspruch gegen einstweilige Verfügung möglich
"Correctiv" kann gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. Dann müsste das Landgericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung von Neuem entscheiden. Vosgerau kann - soweit sein Antrag keinen Erfolg hatte - sofortige Beschwerde erheben. In diesem Fall müsste sich das Hanseatische Oberlandesgericht mit dem Streit befassen.