Tattoo-Regeln bei Hamburger Polizei sollen gelockert werden
Nicht jeder Mensch mit einem Tattoo darf bei der Hamburger Polizei arbeiten. Die CDU will dieses Ausschlusskriterium für die Bewerbung lockern und hat einen entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft eingereicht.
Es geht um Tätowierungen an den Armen, dem Kopf oder anderen sichtbaren Stellen, die eine Uniform nicht verbergen. Junge Menschen deshalb aus dem Bewerberpool auszuschließen, nennt die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft nicht mehr zeitgemäß. Zum einen, weil mittlerweile fast jeder vierte Mensch in Deutschland ein Tattoo hat. Vor allem aber, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Bewerberzahlen gehen bei der Polizei zurück
Seit Jahren gehen die Bewerberzahlen bei der Polizei zurück. Weil die sportlichen und gesundheitlichen Anforderungen für Bewerber und Bewerberinnen so hoch sind, sei es umso wichtiger, sonstige Ausschlusskriterien so gering wie möglich zu halten, meint die CDU.
Therin: "Müssen mit der Zeit gehen"
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dennis Thering meint: "Die Kriminalität in Hamburg explodiert und gleichzeitig sehen wir, dass es uns nicht mehr gelingt ausreichend junge Menschen für die Polizei zu begeistern. Deshalb müssen wir hier mit der Zeit gehen. Und ich möchte die Diskussion gerne führen, ob es noch zeitgemäß ist, Menschen vom Polizeidienst auszuschließen, die ein Tattoo zum Beispiel an der Hand haben."
Österreich hat Regeln im Sommer gelockert
Charakterlich und persönlich geeignete Bewerber und Bewerberinnen wegen eines Tattoos auszuschließen, findet sie zumindest zweifelhaft. Sie verweist auch auf Österreich, wo die Regelungen im Juni gelockert worden sind. Da sind bespielsweise Tattoos an den Händen und Fingern mittlerweile für angehende Polizistinnen und Polizisten erlaubt.
Polizeigewerkschaft begrüßt Vorstoß der CDU
Unterstützung bekommt die Partei vom Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft. Landeschef Thomas Jungfer begrüßt den Vorstoß. Er sagt, dass Tattoos mittlerweile nicht mehr gesellschaftlich geächtet, sondern weitgehend akzeptiert sind. Gewaltverherrlichende, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Symbole sollten aber weiter verboten bleiben, so Jungfer.
Innenbehörde: Politische Neutralität wichtig
Die Innenbehörde arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer Lockerung der Kriterien. Ein Behördensprecher sagte NDR 90,3: "Das ist im Einzelfall natürlich immer abhängig von der konkreten Größe und Ausgestaltung einer solchen Tätowierung. Denn die Polizistinnen und Polizisten sind ja der politischen Neutralität verpflichtet. Das heißt, politische Motive scheiden damit schonmal aus. Aber selbstverständlich sind dekorative Elemente oder Tattoos hier weniger ein Problem."