Stand: 28.11.2024 21:16 Uhr
Bundesverwaltungsgericht weist Klage zu G20-Protestcamp ab
Die Beschränkung des Protestcamps im Altonaer Volkspark während des G20-Gipfels ist rechtmäßig gewesen. Das hat am Donnerstag - sieben Jahre nach dem Treffen - das Bundesverwaltungsgericht abschließend entschieden. Da viele Schlafzelte sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen geplant waren, sei das Protestcamp keine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung, hieß es in der Begründung. Geklagt hatte unter anderem der Veranstalter, das Netzwerk Attac. Angemeldet war das Camp für bis zu 7.000 Menschen.
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