
Bettelverbot: "Hinz&Kunzt" klagt gegen Hamburger Verkehrsverbund
Das Bettelverbot in Bussen und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) gilt seit 2004. Im vergangenen Jahr hatte der HVV die Kontrollen noch einmal verschärft. Unter anderem hat jetzt das Hamburger Straßenmagazin "Hinz&Kunzt" gegen das Bettelverbot Klage beim Amtsgericht in Hamburg eingereicht.
An der Klage beteiligen sich auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie zwei Betroffene. Allein im vergangenen Jahr wurden vom HVV mehr als 2.300 mal Bußgelder verhängt, weil Menschen in Bussen oder Bahnen bettelten. Das wollen die Kläger nicht länger einfach so hinnehmen.
"Hinz&Kunzt"-Geschäftsführer: "Betteln ist nicht verboten"
Die Kläger argumentieren, dass das pauschale Bettelverbot das Persönlichkeitsrecht und die Meinungsfreiheit armutsbetroffener Menschen verletzt. "Aus unserer Sicht ist das Bettelverbot unwirksam", meint der Geschäftsführer von "Hinz&Kunzt", Jörn Sturm. "Für uns sind öffentliche Verkehrsmittel auch öffentlicher Raum." Betteln sei nicht verboten und deswegen müsse betteln auch in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt sein.
Gesellschaft für Freiheitsrechte: "Recht um Hilfe zu bitten"
"Menschen in Not haben das Recht, um Hilfe zu bitten", sagt Mareile Dedekind von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Der Berliner Verein will vor Gericht für alle Menschen gleiche Rechte und soziale Teilhabe durchsetzen. Dedekind vertritt als Rechtsanwältin den "Hinz&Kunzt"-Verkäufer Rene. Die Geschichte von Rene steht in der neuesten Ausgabe des Straßenmagazins.
HVV: "Kontrolleure handeln mit Augenmaß"
HVV-Sprecher Rainer Vohl betont, dass es nicht regelhaft zu einer Strafverfolgung komme, wenn gegen das Bettelverbot verstoßen werde. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure würden mit Augenmaß handeln. Wer nicht zahlungsfähig sei, zahle im Zweifel nicht.