15-Jährige im Stadtpark vergewaltigt: Neun Haftstrafen beantragt
Eineinhalb Jahre hat das Hamburger Landgericht über die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens im Stadtpark verhandelt. Ende November soll nun das Urteil für die zehn Angeklagten verkündet werden.
Nach fast 70 Verhandlungstagen und der Vernehmung von nahezu 100 Zeuginnen und Zeugen will das Gericht am 28. November das Urteil verkünden. Zehn junge Männer sind angeklagt, im September 2020 eine damals 15-Jährige missbraucht zu haben.
Fünf Jugendstrafen zur Bewährung gefordert
Ein Angeklagter soll für drei Jahre ins Gefängnis, das hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer verlangt. Für acht weitere Männer hat sie ebenfalls Jugendstrafen gefordert, zwischen 15 Monaten und drei Jahren. Allerdings sollen nicht alle ins Gefängnis. Fünf Angeklagte sollen vorerst noch einmal Bewährung bekommen. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert - und zwar für alle zehn Angeklagten.
Angeklagte heute zwischen 19 bis 23 Jahre alt
Wegen des Alters der 19- bis 23-jährigen Beschuldigten zur Tatzeit wird das Verfahren von einer Jugendkammer am Landgericht geführt. Die Öffentlichkeit war zu Prozessbeginn am 10. Mai 2022 ausgeschlossen worden. Auch am 28. November sollen die Zuschauerinnen und Zuschauer nach Verkündung des Strafmaßes und einer Zusammenfassung der Urteilsgründe den Saal verlassen.
Alkoholisiertes Mädchen 2020 im Stadtpark missbraucht
Das 15-jährige Opfer hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Stark alkoholisiert sei die Jugendliche am späten Abend auf einen der Angeklagten getroffen. Er soll sie laut Anklage in ein Gebüsch geführt haben. Dort seien drei weitere Angeklagte hinzugekommen. Die Männer hätten die Jugendliche teilweise unter Anwendung von Gewalt missbraucht. Danach soll die 15-Jährige noch zwei Mal in das Gebüsch geführt und jeweils von anderen Angeklagten vergewaltigt worden sein. Von neun Tätern wurde Sperma gefunden. Die DNA-Spuren seien ein Beweis, so die Staatsanwaltschaft.